Rechtsprechung
| BGH, 27.04.1966 - 2 StR 6/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen vorsätzlicher Volltrunkenheit - Vorsätzliche und schuldhafte Herbeiführung der Trunkenheit - Eintritt des Zustandes der Unzurechnungsfähigkeit
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- RG, 22.01.1936 - 6 D 542/35
Gehört zum Tatbestande des § 330 a StGB., daß die Zurechnungsunfähigkeit allein …
Auszug aus BGH, 27.04.1966 - 2 StR 6/66
Nur wenn - was im ganzen recht unwahrscheinlich ist - der Vollrausch schon in der Nacht zum 23. November vorhanden gewesen und über den Sturz hinweg bis zur Zeugenvernehmung am Abend des 23. November ohne Unterbrechung fortgedauert hätte, wäre andererseits das Tatgeschehen des ersten Abschnitts für die innere Tatseite des § 330 a StGB von unmittelbarer Bedeutung (s. für diesen Fall RGSt 70, 85). - BGH, 24.11.1965 - 2 StR 331/65
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.04.1966 - 2 StR 6/66
Auch käme das vor dem Sturz im Sichberauschen am Vortage liegende Verschulden dann für das die Rauschtat einschließende Geschehen schwerlich zum Tragen, weil sich der Vorsatz oder die Fahrlässigkeit nun mit auf den Sturz und seine Folgen erstrecken müßten, also auf Umstände, die für den Angeklagten schwerlich voraussehbar waren, als er sich am Vortage betrank (vgl. BGH Urt. v. 24. November 1965 - 2 StR 331/65 -).
- BGH, 09.09.1975 - 5 StR 335/75
Vorsätzlicher Vollrausch - Versetzen in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit …
Entscheidend ist vielmehr, ob er voraussehen konnte, daß er in einen Erregungszustand geraten werde, der die bereits vorhandene Wirkung des Alkoholgenusses bis zur Zurechnungsunfähigkeit steigern würde (BGH Urteil vom 27. April 1966 - 2 StR 6/66 = GA 1966, 375; Urteil vom 4. Oktober 1966 - 5 StR 413/66; Urteil vom 16. September 1966 - 4 StR 280/66 = NJW 1967, 298).
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