Rechtsprechung
| BGH, 17.11.1978 - 2 StR 601/78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme eines besonders schweren Falls des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln trotz fehlenden Vorliegens eines Regelbeispiels des § 11 Abs. 4 Satz 2 Betäubungsmittelgesetz (BetMG) - Zusammenfassende Abwägung aller wesentlichen tatbezogenen und täterbezogenen Umstände als ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 17.11.1978 - 2 StR 601/78
Da der Angeklagte durch seine Vermittlung bei den Verkaufsverhandlungen eine eigennützige, auf Heroinumsatz gerichtete Tätigkeit ausgeübt hat, ist er zutreffend des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG für schuldig befunden worden (vgl. BGHSt 25, 290, 291). - BGH, 10.01.1978 - 2 StR 716/77
Annahme eines besonders schweren Falls aufgrund des Handeltreibens mit …
Auszug aus BGH, 17.11.1978 - 2 StR 601/78
Soll trotzdem ein besonders schwerer Fall bejaht werden, setzt dies jedenfalls dann eine zusammenfassende Abwägung aller wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände voraus, wenn eine Reihe von gewichtigen Strafmilderungsgründen Unrecht und Schuld des Täters oder diese allein gemindert erscheinen lassen (BGH, Beschluß vom 10. Januar 1978 - 2 StR 716/77 -).
- BGH, 03.11.1981 - 1 StR 558/81
Voraussetzungen für die Prüfung eines besonders schweren Falls nach § 11 Abs. 4 …
Dies widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (…vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1975 - 1 StR 559/74;… Urt. v. 21.10.1975 - 1 StR 445/75;… Urt. v. 12.5.1976 - 2 StR 168/76;… Urt. v. 17.8.1976 - 1 StR 355/76; Beschl. v. 10.1.1978 - 2 StR 716/77;… Urt. v. 15.3.1978 - 2 StR 666/77; Beschl. v. 17.11.1978 - 2 StR 601/78;… Urt. v. 31.1.1979 - 2 StR 526/78; Beschl. v. 16.3.1981 - 3 StR 16/81, teilweise abgedruckt bei Schmidt MDR 1979, 884, 886 und Körner NStZ 1981, 16, 18).Richtig ist, daß der Tatrichter in diesem Zusammenhang prüfen muß, ob die Bedeutung der gehandelten Menge gegenüber anderen tat- und täterbezogenen Umständen, die Unrecht und Schuld des Täters oder diese allein als gemindert erscheinen lassen, zurücktritt, so daß sich die Tat letztlich doch als ein Durchschnittsfall darstellt (BGH, Beschl. v. 10.1.1978 - 2 StR 716/77;… Urt. v. 15.3.1978 - 2 StR 666/77; Beschl. v. 17.11.1978 - 2 StR 601/78;… Urt. v. 31.1.1979 - 2 StR 526/78).
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