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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1991 - 2 StR 605/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8971
BGH, 12.07.1991 - 2 StR 605/90 (https://dejure.org/1991,8971)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1991 - 2 StR 605/90 (https://dejure.org/1991,8971)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1991 - 2 StR 605/90 (https://dejure.org/1991,8971)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Mordes, Körperverletzung, Beleidigung und Freiheitsberaubung - Permanente Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte eines DDR-Bürgers - Anforderungen an die Ermittlung der Schuldfähigkeit

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 12.07.1991 - 2 StR 605/90
    Soweit danach die Anwendung des § 211 StGB in Betracht kommt, stünde der Annahme von Verdeckungsmord nicht entgegen, daß sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtete, unmittelbar in die Tötung überging und beide Taten einer unvorhergesehenen Augenblickssituation entsprangen (BGHSt 35, 116 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung - …

    Auszug aus BGH, 12.07.1991 - 2 StR 605/90
    Ob dies der Fall ist, läßt sich nur anhand einer erschöpfenden Würdigung aller objektiven und subjektiven Umstände, die das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat prägen, sachgerecht und zuverlässig beurteilen (BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 5).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

    Nach der Rechtsprechung steht der Annahme eines "Verdeckungsmordes" nicht entgegen, daß sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtete und unmittelbar in die Tötung zur Verdeckung des vorangegangenen Geschehens überging (BGHSt 35, 116 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH, Beschl. vom 12. Juli 1991 - 2 StR 605/90; vgl. auch BGH NJW 1984, 1568).
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