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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1986 - 2 StR 608/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4437
BGH, 15.01.1986 - 2 StR 608/85 (https://dejure.org/1986,4437)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1986 - 2 StR 608/85 (https://dejure.org/1986,4437)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - 2 StR 608/85 (https://dejure.org/1986,4437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Zulässigkeit einer strafmildernden Berücksichtigung des Nichteintritts eines nachhaltigen seelischen Schadens bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 149
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Rn. 824 Darüber hinaus hat die Kammer zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass der Nebenkläger durch sein Verhalten zur Begehung der Taten beigetragen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 02.04.1985 - 2 StR 150/85 - BeckRS 1985, 31101541; BGH, Urteil vom 15.01.1986 - 2 StR 608/86 - BeckRS 1986, 31101606; BGH, Beschluss vom 20.04.1989 - 4 StR 161/89 - BeckRS 1989, 31103381).
  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11

    Strafzumessung bei Sexualdelikten zulasten von Kindern (mangelnde psychische oder …

    a) Die Strafkammer durfte strafmildernd berücksichtigen, dass die Taten für die Opfer keine psychischen oder physischen Auswirkungen hatten und haben (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1986 - 2 StR 608/85).
  • BGH, 21.03.2006 - 4 StR 21/06

    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen (ausgebliebene …

    Der Umstand, dass beim Opfer die durch die Tat typischerweise eintretenden seelischen Schäden ausgeblieben sind, kann eine Strafmilderung begründen (vgl. zu § 176 StGB: BGH StV 1986, 149;… vgl. auch Lenckner/Perron in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 174 Rdn. 21).
  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger …

    Ferner gibt es entgegen der Annahme des Landgerichts keinen Erfahrungssatz dergestalt, dass es "typischerweise" beim Wohnungseinbruch zu Begegnungen zwischen Täter und Opfer kommt (vgl. hingegen zu § 176 StGB nur BGH, Urt. v. 15. Januar 1986 - 2 StR 608/95, StV 1986, 149).
  • BGH, 21.08.1987 - 2 StR 368/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls - Strafschärfende …

    Die Möglichkeit einer konkreten Gefahr für die Entwicklung des Kindes war zudem das Motiv des Gesetzgebers für die Strafnorm des § 176 StGB und darf schon aus diesem Grunde nicht strafschärfend herangezogen werden (BGH Strafverteidiger 1986, 149).
  • BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86

    Nachträgliche Beeinflussung der Entwicklung der Kinder durch sexuellen Missbrauch …

    Anhaltspunkte dafür, daß die Folgen der Tat außergewöhnlich schwer waren, ergeben sich aus dem angefochtenen Urteil nicht (vgl. BGH StV 1986, 149).
  • BGH, 02.07.1986 - 2 StR 97/86

    Besonders schwerer Fall der Untreue - Annahme eines besonders schweren Falles der …

    Dann aber war es zulässig, dem Angeklagten hier zugutezuhalten, daß er sich - abweichend vom Normalfall der gewöhnlich vorkommenden Untreuedelikte - durch die Tat nicht persönlich bereichert hat (zur Orientierung der Strafzumessung am regelmäßigen Erscheinungsbild des Delikts vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 179; BGH NStZ 1985, 215 Nr. 5; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 802/83;Beschluß vom 6. September 1985 - 2 StR 444/85;Urteil vom 15. Januar 1986 - 2 StR 608/85 undBeschluß vom 12. Februar 1986 - 2 StR 27/86).
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