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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,523
BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90 (https://dejure.org/1991,523)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1991 - 2 StR 610/90 (https://dejure.org/1991,523)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1991 - 2 StR 610/90 (https://dejure.org/1991,523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches Identitätsgutachten - Bildmaterial - Urteilsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 261, 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 596
  • StV 1991, 339
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen - …

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    a) Allerdings entspricht das Urteil - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - dem in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO abgeleiteten Erfordernis, daß der Tatrichter bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen im Urteil zunächst die für erwiesen erachteten Tatsachen bezeichnen muß, bevor er dartut, weshalb die getroffenen Feststellungen nicht ausreichen und die erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 267 Abs. 5 - Freispruch 1, 2, 3, 5;… BGH, Urt. v. 20. Oktober 1983 - 4 StR 517/83).
  • BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82

    Gesamtwürdigung mehrer Beweiszeichen - Würdigung entlastender Angaben des …

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    Daran ändert es nichts, daß sie jeweils einzeln nicht zur Überführung der Angeklagten ausgereicht hätten; denn auch solche, bei isolierter Betrachtung unzureichende Belastungsindizien können zusammengenommen die Überzeugung des Gerichts von der Täterschaft des Angeklagten begründen (st. Rspr., BGH NStZ 1983, 133;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, allgemein 1; Niemöller StV 1984, 439 m. w. N.).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    a) Allerdings entspricht das Urteil - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - dem in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO abgeleiteten Erfordernis, daß der Tatrichter bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen im Urteil zunächst die für erwiesen erachteten Tatsachen bezeichnen muß, bevor er dartut, weshalb die getroffenen Feststellungen nicht ausreichen und die erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (BGH NJW 1980, 2423;… BGHR StPO § 267 Abs. 5 - Freispruch 1, 2, 3, 5;… BGH, Urt. v. 20. Oktober 1983 - 4 StR 517/83).
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    a) Allerdings entspricht das Urteil - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - dem in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO abgeleiteten Erfordernis, daß der Tatrichter bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen im Urteil zunächst die für erwiesen erachteten Tatsachen bezeichnen muß, bevor er dartut, weshalb die getroffenen Feststellungen nicht ausreichen und die erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 267 Abs. 5 - Freispruch 1, 2, 3, 5;… BGH, Urt. v. 20. Oktober 1983 - 4 StR 517/83).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen - …

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    a) Allerdings entspricht das Urteil - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - dem in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO abgeleiteten Erfordernis, daß der Tatrichter bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen im Urteil zunächst die für erwiesen erachteten Tatsachen bezeichnen muß, bevor er dartut, weshalb die getroffenen Feststellungen nicht ausreichen und die erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 267 Abs. 5 - Freispruch 1, 2, 3, 5;… BGH, Urt. v. 20. Oktober 1983 - 4 StR 517/83).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der …

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimißt, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1981, 113; 1983, 13; 1983, 404; 1984, 241; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 1, 2, 4).
  • BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86

    Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und …

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    Daran ändert es nichts, daß sie jeweils einzeln nicht zur Überführung der Angeklagten ausgereicht hätten; denn auch solche, bei isolierter Betrachtung unzureichende Belastungsindizien können zusammengenommen die Überzeugung des Gerichts von der Täterschaft des Angeklagten begründen (st. Rspr., BGH NStZ 1983, 133; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, allgemein 1; Niemöller StV 1984, 439 m. w. N.).
  • BGH, 15.04.1983 - 2 StR 78/83

    Sachverständiger - Verminderung der Schuldfähigketi - Tatrichter - Abweichende …

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimißt, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1981, 113; 1983, 13; 1983, 404; 1984, 241;… BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 1, 2, 4).
  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84

    Annahme der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines …

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimißt, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1981, 113; 1983, 13; 1983, 404; 1984, 241;… BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 1, 2, 4).
  • BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86

    Heranziehung eines Sachverständigengutachtens bei Geltendmachung angeblicher …

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimißt, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1981, 113; 1983, 13; 1983, 404; 1984, 241; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 1, 2, 4).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 563/87

    Beweisaufnahme hinsichtlich der Blutalkoholkonzentration - Abweichung von einem …

  • BGH, 24.09.1982 - 2 StR 522/82

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit einem …

  • BGH, 20.10.1983 - 4 StR 517/83

    Anforderungen an ein freizusprechendes Urteil - Darlegungspflicht der erwiesenen …

  • BGH, 02.08.1989 - 3 StR 191/89
  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01

    Schwere Körperverletzung; Versuchter Totschlag; Notwehr; …

    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - ohne eigene Erwägungen dem Ergebnis einer sachverständigen Begutachtung an, muß er im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die rechtliche Prüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314 f; 34, 29, 31; BGH NStZ 1991, 596 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der …

    Durch die auch in freisprechenden Urteilen zulässige (BGH NStZ 1991, 596) Bezugnahme nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, die deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden muß (BGHSt 41, 376, 382), werden die bildlichen Darstellungen als ganzes Bestandteil der Urteilsgründe und damit unmittelbar einer rechtlichen Prüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (…Engelhardt in KK-StPO 4. Aufl. § 267 Rdn. 6; vgl. Entwurf der Bundesregierung zum 19. Strafverfahrensänderungsgesetz BT-Drucks. 81976 S. 55).
  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen …

    Rn. 19 bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Lichtbilder eine gewisse Qualität aufweisen, um als Identifizierungsgrundlage dienen zu können (vgl. BGH NStZ 1991, 596;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16).

    Denn in der Regel kann er selbst beurteilen, ob die Tataufnahmen als Anknüpfungstatsachen für die Begutachtung geeignet sind (…vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; BGH NStZ 1991, 596).

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