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Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1992 - 2 StR 620/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8671
BGH, 21.02.1992 - 2 StR 620/91 (https://dejure.org/1992,8671)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1992 - 2 StR 620/91 (https://dejure.org/1992,8671)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1992 - 2 StR 620/91 (https://dejure.org/1992,8671)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens trotz Verjährung der Strafverfolgung

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Auszug aus BGH, 21.02.1992 - 2 StR 620/91
    Daß der sexuelle Mißbrauch einer Schutzbefohlenen tateinheitlich mit dem nicht verjährten sexuellen Mißbrauch eines Kindes zusammentrifft, steht der Verjährung seiner Verfolgung nicht entgegen, weil jede Gesetzesverletzung ihrer eigenen Verjährung unterliegt (BGH bei Dallinger MDR 1976, 15; BGH wistra 1982, 188; BGH NJW 1987, 3144;… BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1; st. Rspr.).

    Das Verfahrenshindernis der Verjährung hätte es dem Tatrichter nicht verwehrt, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH NJW 1984, 1764, 1765 [BGH 07.03.1984 - 3 StR 550/83 S]; 1987, 3144, 3145; BGH bei Detter NStZ 1989, 468).

  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83

    Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der …

    Auszug aus BGH, 21.02.1992 - 2 StR 620/91
    Das Verfahrenshindernis der Verjährung hätte es dem Tatrichter nicht verwehrt, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH NJW 1984, 1764, 1765 [BGH 07.03.1984 - 3 StR 550/83 S]; 1987, 3144, 3145; BGH bei Detter NStZ 1989, 468).
  • BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88

    Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete …

    Auszug aus BGH, 21.02.1992 - 2 StR 620/91
    Daß der sexuelle Mißbrauch einer Schutzbefohlenen tateinheitlich mit dem nicht verjährten sexuellen Mißbrauch eines Kindes zusammentrifft, steht der Verjährung seiner Verfolgung nicht entgegen, weil jede Gesetzesverletzung ihrer eigenen Verjährung unterliegt (BGH bei Dallinger MDR 1976, 15; BGH wistra 1982, 188; BGH NJW 1987, 3144; BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1; st. Rspr.).
  • BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75

    Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser …

    Auszug aus BGH, 21.02.1992 - 2 StR 620/91
    Daß der sexuelle Mißbrauch einer Schutzbefohlenen tateinheitlich mit dem nicht verjährten sexuellen Mißbrauch eines Kindes zusammentrifft, steht der Verjährung seiner Verfolgung nicht entgegen, weil jede Gesetzesverletzung ihrer eigenen Verjährung unterliegt (BGH bei Dallinger MDR 1976, 15; BGH wistra 1982, 188; BGH NJW 1987, 3144;… BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1; st. Rspr.).
  • BGH, 21.11.1996 - 1 StR 613/96

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens im Urteil trotz eingetretener Verjährung - …

    Da jede Gesetzesverletzung ihrer eigenen Verjährung unterliegt, steht auch das tateinheitliche Zusammentreffen mit dem nicht verjährten Verstoß gegen § 176 Abs. 1 StGB dem Eintritt der Verjährung nicht entgegen (…BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1, 2; BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 1992 - 2 StR 620/91 -, vom 7. Juli 1992 - 1 StR 278/92 - und vom 25. März 1993 - 1 StR 66/93 -).".

    Das Verfahrenshindernis der Verjährung verwehrt es dem Tatrichter jedoch nicht, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten des Täters zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (BGH, Beschluß vom 21. Januar 1992 - 2 StR 620/91 - m.w.N.).

  • LG Köln, 26.10.1992 - 32 O 155/92

    Anspruch auf Schadensersatz wegen sexuellen Mißbrauchs; Anforderungen an …

    Der Beklagte, der sich auch an der Schwester der Klägerin vergangen hatte, wurde mit Urteil des Landgerichts Köln vom 24.09.1991 in Verbindung mit dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. Februar 1992 (2 StR 620/91) wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen und Beischlaf zwischen Verwandten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
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