Rechtsprechung
| BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Auseinandersetzung des Gerichts mit allen festgestellten Umständen im Rahmen der Beweiswürdigung - Rüge eines Freispruchs wegen Zweifel an einer Täterschaft - Unerreichbarkeit eines Beweismittels
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83
Spricht das Gericht den Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht überwinden kann, so ist das zwar grundsätzlich hinzunehmen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83); indessen liegt ein Sachmangel vor, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164 f; BGH bei Holtz MDR 1978, 108; BGH, Urteile vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - und 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83). - BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81
Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit …
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83
Die neu entscheidende Strafkammer wird ohnehin mit Rücksicht auf die Schwere des Tatvorwurfs und die Bedeutung des Beweismittels den Versuch unternehmen müssen, sich Aufklärung darüber zu verschaffen, aus welchem Ort der Türkei dieser Zeuge gekommen und ob er dorthin zurückgekehrt ist, um ihn gegebenenfalls unter Hinweis auf den Schutz des Art. 12 EuRHÜ zur Hauptverhandlung zu laden (vgl. BGH, NStZ 1982, 171; 1982, 212; BGH, Urteile vom 23. Juni 1981 - 5 StR 164/81 - und 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81 - sowie Beschluß vom 24. September 1982 - 2 StR 528/82). - RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43
Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis …
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83
Spricht das Gericht den Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht überwinden kann, so ist das zwar grundsätzlich hinzunehmen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83); indessen liegt ein Sachmangel vor, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164 f; BGH bei Holtz MDR 1978, 108; BGH, Urteile vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - und 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83).
- BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83
Spricht das Gericht den Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht überwinden kann, so ist das zwar grundsätzlich hinzunehmen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83); indessen liegt ein Sachmangel vor, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164 f; BGH bei Holtz MDR 1978, 108; BGH, Urteile vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - und 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83). - BGH, 16.02.1982 - 5 StR 688/81
Zeugenbeweis - Unerreichbarkeit eines Zeugen - Beweisantrag - Ablehnung des …
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83
Die neu entscheidende Strafkammer wird ohnehin mit Rücksicht auf die Schwere des Tatvorwurfs und die Bedeutung des Beweismittels den Versuch unternehmen müssen, sich Aufklärung darüber zu verschaffen, aus welchem Ort der Türkei dieser Zeuge gekommen und ob er dorthin zurückgekehrt ist, um ihn gegebenenfalls unter Hinweis auf den Schutz des Art. 12 EuRHÜ zur Hauptverhandlung zu laden (vgl. BGH, NStZ 1982, 171; 1982, 212; BGH, Urteile vom 23. Juni 1981 - 5 StR 164/81 - und 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81 - sowie Beschluß vom 24. September 1982 - 2 StR 528/82). - BGH, 03.02.1982 - 2 StR 500/81
Beantragung der Ladung und Vernehmung eines ausländischen Zeugen - Ablehnung …
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83
Die neu entscheidende Strafkammer wird ohnehin mit Rücksicht auf die Schwere des Tatvorwurfs und die Bedeutung des Beweismittels den Versuch unternehmen müssen, sich Aufklärung darüber zu verschaffen, aus welchem Ort der Türkei dieser Zeuge gekommen und ob er dorthin zurückgekehrt ist, um ihn gegebenenfalls unter Hinweis auf den Schutz des Art. 12 EuRHÜ zur Hauptverhandlung zu laden (vgl. BGH, NStZ 1982, 171; 1982, 212; BGH, Urteile vom 23. Juni 1981 - 5 StR 164/81 - und 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81 - sowie Beschluß vom 24. September 1982 - 2 StR 528/82). - BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79
Gemeinschaftliche Vergewaltigung einer Frau in einem einsam gelegenen Waldstück - …
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83
Spricht das Gericht den Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht überwinden kann, so ist das zwar grundsätzlich hinzunehmen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83); indessen liegt ein Sachmangel vor, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164 f; BGH bei Holtz MDR 1978, 108; BGH, Urteile vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - und 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83). - BGH, 24.09.1982 - 2 StR 528/82
Ladungsfähigkeit eines unter das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe …
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83
Die neu entscheidende Strafkammer wird ohnehin mit Rücksicht auf die Schwere des Tatvorwurfs und die Bedeutung des Beweismittels den Versuch unternehmen müssen, sich Aufklärung darüber zu verschaffen, aus welchem Ort der Türkei dieser Zeuge gekommen und ob er dorthin zurückgekehrt ist, um ihn gegebenenfalls unter Hinweis auf den Schutz des Art. 12 EuRHÜ zur Hauptverhandlung zu laden (vgl. BGH, NStZ 1982, 171; 1982, 212; BGH, Urteile vom 23. Juni 1981 - 5 StR 164/81 - und 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81 - sowie Beschluß vom 24. September 1982 - 2 StR 528/82). - RG, 23.07.1943 - 1 D 201/43
1. Der Verzicht auf ein Strafantragsrecht, der in einem privaten Vergleich …
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83
Spricht das Gericht den Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht überwinden kann, so ist das zwar grundsätzlich hinzunehmen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83); indessen liegt ein Sachmangel vor, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164 f; BGH bei Holtz MDR 1978, 108; BGH, Urteile vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - und 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83). - BGH, 12.06.1979 - 1 StR 158/79
Ausreichende Begründung des Urteils - Berücksichtigung des Grundsatzes der …
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83
Spricht das Gericht den Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht überwinden kann, so ist das zwar grundsätzlich hinzunehmen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83); indessen liegt ein Sachmangel vor, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 14, 162, 164 f; BGH bei Holtz MDR 1978, 108; BGH, Urteile vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - 30. Januar 1980 - 2 StR 758/79 - und 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83). - BGH, 23.06.1981 - 5 StR 164/81
Widerspruch der Urteilsgründe zu der zuvor vorgenommenen Wahrunterstellung - …
- BGH, 27.07.1983 - 3 StR 195/83
Möglichkeit der Beanstandung der Beweiswürdigung des Tatrichters in der Revision …
- BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88
Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …
Das hat seinen Grund darin, daß es nicht mehr auf die vergangene sondern für das weitere Verfahren auf die gegenwärtige Rechtslage ankommt (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juni 1977 - 3 StR 160/77, bei Holtz MDR 1977, 810, 811 und Urteil vom 1. Februar 1984 - 2 StR 623/83, bei Holtz MDR 1984, 444 [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]). - BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung …
Ein Sachmangel kann zwar vorliegen, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (BGHSt 14, 162, 164 f., BGH bei Holtz MDR 1978, 108; BGH, Urteile vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83; vom 1. Februar 1984 - 2 StR 623/83). - BGH, 13.09.1988 - 1 StR 435/88 Im Rahmen der Beweiswürdigung befaßt sich das Landgericht in der gebotenen Weise auch mit allen festgestellten Umständen, die den Angeklagten belasten (vgl. BGH, Urt. vom 1. Februar 1984 - 2 StR 623/83 - bei Holtz MDR 1984, 444).
- BGH, 09.01.1985 - 3 StR 514/84
Rüge der Nichterteilung des letzten Wortes
Ein Sachmangel, der zur Aufhebung eines freisprechenden Urteils führt, liegt aber dann vor, wenn der Tatrichter sich im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten (BGHSt 14, 162, 164; BGH bei Holtz MDR 1978, 108; Urteile vom 27. Juli 1983 - 3 StR 195/83 und vom 1. Februar 1984 - 2 StR 623/83 = bei Holtz MDR 1984, 444, 445) [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]. - BGH, 19.03.1986 - 2 StR 22/86
Außerachtlassung einer Deutungsmöglichkeit einer Zeugenaussage zu Gunsten des …
Zwar ist die Beweiswürdigung Aufgabe des Tatrichters; es ist jedoch ein vom Revisionsgericht zu beachtender sachlich-rechtlicher Mangel, wenn er sich dabei nicht mit allen erheblichen Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten können (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 14, 162, 164 f; BGH, Urteile vom 1. Februar 1984 - 2 StR 623/83 - m.w.N. und vom 21. März 1984 - 2 StR 778/83). - BGH, 21.03.1984 - 2 StR 778/83
Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Anforderungen an die Rüge …
Zwar ist die Beweiswürdigung Aufgabe des Tatrichters; es ist jedoch ein vom Revisionsgericht zu beachtender sachlichrechtlicher Mangel, wenn er sich dabei nicht mit allen erheblichen Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten können (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 14, 162, 164 f; zuletzt BGH Urt. v. 1. Februar 1984 - 2 StR 623/83 - m.w.N.).
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