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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1971 - 2 StR 637/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,7486
BGH, 18.06.1971 - 2 StR 637/70 (https://dejure.org/1971,7486)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1971 - 2 StR 637/70 (https://dejure.org/1971,7486)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1971 - 2 StR 637/70 (https://dejure.org/1971,7486)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Tatmehrheit zwischen zwei Lebensmittelstraftaten

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • RG, 17.08.1937 - 1 D 177/37

    Ist das "Konzentrieren" von Wein im "Vakuumverfahren" (Verdampfen eines Teiles …

    Auszug aus BGH, 18.06.1971 - 2 StR 637/70
    Im Falle I des Urteils geht die Strafkammer zu Unrecht davon aus, daß zwischen den den Beschwerdeführern zur Last liegenden Vergehen nach § 4 Nr. 1 und § 4 Nr. 2 LebensmG Tatmehrheit vorliege: Da die nachgemachte Flüssigkeit jedenfalls teilweise in den Verkehr gebracht wurde, wird das Vergehen nach § 4 Nr. 1 LebensmG von dem Vergehen nach § 4 Nr. 2 LebensmG konsumiert, sind die Angeklagten also nur nach § 4 Nr. 2 LebensmG zu verurteilen (RGSt 71, 308, 313; 73, 83, 84).
  • RG, 10.01.1939 - 4 D 712/38

    1. Zum Begriffe des "Lebensmittels" i. S. des § 1 LMG. v. 17. Januar 1936. 2. Das …

    Auszug aus BGH, 18.06.1971 - 2 StR 637/70
    Im Falle I des Urteils geht die Strafkammer zu Unrecht davon aus, daß zwischen den den Beschwerdeführern zur Last liegenden Vergehen nach § 4 Nr. 1 und § 4 Nr. 2 LebensmG Tatmehrheit vorliege: Da die nachgemachte Flüssigkeit jedenfalls teilweise in den Verkehr gebracht wurde, wird das Vergehen nach § 4 Nr. 1 LebensmG von dem Vergehen nach § 4 Nr. 2 LebensmG konsumiert, sind die Angeklagten also nur nach § 4 Nr. 2 LebensmG zu verurteilen (RGSt 71, 308, 313; 73, 83, 84).
  • BGH, 13.05.1977 - 2 StR 602/76

    Reichweite der Zuckerungserlaubnis im Sinne des § 6 Weingesetz (WeinG) 1971 - …

    Das Herstellen des verbotswidrigen Erzeugnisses ging, wie die Strafkammer zutreffend ausführt, in dem späteren Inverkehrbringen auf (vgl. RGSt 71, 17; 73, 84; BGH NJW 1959, 993, 994; BGH, Beschluß vom 18. Juni 1971 - 2 StR 637/70).
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