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| BGH, 22.03.1974 - 2 StR 64/74 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Besitz von Rauschgift - Einfuhr - Durchfuhr - Unerlaubtes Handeltreiben
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.1974 - 2 StR 514/73
Einfuhr - Durchfuhr - Cannabis - Rauschgift - Besitz von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 22.03.1974 - 2 StR 64/74
Der Besitz von Rauschgift tritt nach dem Grundsatz der Subisidiarität zurück, wenn der Täter sich eines Vergehens nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG schuldig gemacht hat; entsprechendes gilt für das Verhältnis zwischen § 11 Abs. 4 Nr. 6a und Nr. 5 BetMG (vgl. das Urteil den Senats von 16. Januar 1974 - 2 StR 514/73). - BGH, 19.11.1970 - 2 StR 510/70
Anwendung des festen Umrechnungsmaßstabs bei der Anrechnung einer …
Auszug aus BGH, 22.03.1974 - 2 StR 64/74
Die Sache war außerdem zur Nachholung der Entscheidung darüber zurückzuverweisen, ob die erlittene Untersuchungshaft auf die Freiheitsstrafe oder die Geldstrafe anzurechnen ist (vgl. BGHSt 24, 29 [30]).
- OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74
Betäubungsmitteln; Besitzen; Mittäterschaft
Treibt der Täter mit Betäubungsmittel Handel und bringt sie zu diesem Zweck in seinen Besitz, dann geht der Besitz - ebenso wie die eventuelle anschließende Veräußerung - in dem umfassenden Merkmal des Handeltreibens auf (vgl. BGH NJW 1974, 959 ; 1 StR 549/73 v. 9.4.1974; 1 StR 49/74 v. 26.3.1974; 2 StR 64/74 v. 22.3.1974; 1 StR 42/74 v. 7.5.1974).
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