Rechtsprechung
| BGH, 22.12.1976 - 2 StR 645/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fortgesetzter Erwerb und fortgesetzter Besitz von Rauschmitteln - Besitz einer nicht geringen Menge von Rauschmitteln in einem bestimmten Zeitpunkt - Zusammenrechnung nach und nach erworbener Teilmengen Rauschmittel - Tateinheit von fortgesetztem Erwerb von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75
Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der …
Auszug aus BGH, 22.12.1976 - 2 StR 645/76
Der Besitz setzt ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis voraus (BGHSt 26, 117). - BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73
Betäubungsmittel: Abgrenzung Veräußerung - Verbrauchsüberlassung - …
Auszug aus BGH, 22.12.1976 - 2 StR 645/76
Besitz einer nicht geringen Menge im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG liegt nur dann vor, wenn der Täter in irgendeinem Zeitpunkt einen Vorrat in diesem Umfang besitz (vgl. BGH - 12.02.1974 - AZ: 1 StR 502/73 -).
- BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb …
Der Tatrichter muß also prüfen, welche Mengen die Angeklagten gleichzeitig besessen haben, insbesondere ob Teilmengen zusammengeflossen sind und, falls dies nicht der Fall ist, ob schon Teilmengen für sich die Voraussetzungen der nicht geringen Menge erfüllen (BGH, Urteile v. 12.2.1974 - 1 StR 502/73; 9.11.1976 - 1 StR 649/76; 22.12.1976 - 2 StR 645/76; Beschlüsse v. 22.2.1978 - 4 StR 52/78; 14.11.1978 - 1 StR 592/78; 29.9.1981 - 1 StR 815/80). - BGH, 29.09.1981 - 1 StR 815/80
Voraussetzungen für eine Zusammenrechnen von verschiedenen Mengen an …
Dies ist rechtsfehlerhaft, weil der Angeklagte nach den Feststellungen weder Heroin und Kokain, noch jemals gleichzeitig das insgesamt verbrauchte Haschisch in Besitz gehabt hat; sukzessiv erworbene Mengen dürfen nur dann zusammengerechnet werden, wenn sie einen gemeinsamen Vorrat bilden (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1976 - 2 StR 645/76). - BGH, 14.11.1978 - 1 StR 592/78
Unterscheidung zwischen Erwerb und Besitz nicht geringer Mengen Betäubungsmittel
Besitz einer nicht geringen Menge i.S. von § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG liegt vielmehr nur dann vor, wenn der Täter in irgendeinem Zeitpunkt einen Vorrat in solchem Umfang besitzt (BGH, Urteile vom 9. November 1976 - 1 StR 649/76 - und vom 22. Dezember 1976 - 2 StR 645/76).
- BGH, 25.07.1980 - 2 StR 185/80
Annahme einer nicht geringen Menge von Betäubungsmittel bei Zusammenrechnung …
Deshalb kommt es hier allein auf die Menge an, die der Angeklagte in einem bestimmten Zeitpunkt besessen hat (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1976 - 2 StR 645/76 -). - BGH, 02.03.1977 - 3 StR 25/77
Betäubungsmittel: Besitz und Erwerb - Besitz in nicht geringer Menge
Besitz einer nicht geringen Menge im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG liegt deshalb nur dann vor, wenn der Täter in irgendeinem Zeitpunkt einen Vorrat in diesem Umfang besessen hat (BGH, Urteile vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73 -, vom 9. November 1976 - 1 StR 649/76 - und vom 22. Dezember 1976 - 2 StR 645/76 -). - BGH, 16.05.1979 - 2 StR 151/79
Anforderungen an die Feststellung eines gewerbsmäßigen Handelns mit …
Unzutreffend ist allerdings die weitere rechtliche Bewertung, der Angeklagte habe auch eine nicht geringe Menge Heroin im Besitz gehabt; denn ersichtlich hat er nicht zu Beginn seiner Tätigkeit einen Vorrat vom 20 Gramm auf einmal, sondern innerhalb von vier Wochen nur nacheinander unbekannt große Teilmengen davon besessen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 1976 - 2 StR 645/76 - und vom 9. November 1976 - 1 StR 649/76 -).
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