Rechtsprechung
| BGH, 02.11.1984 - 2 StR 647/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Annahme eines Erwerbs von Betäubungsmitteln "in nicht geringer Menge"
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.02.2025 - GSSt 1/24
Besitz von Cannabis (Cannabisvorrat teilweise zur gewinnbringenden Veräußerung …
Auch vor diesem Hintergrund ist die Einordnung des Besitzes von Cannabis als Auffangtatbestand nicht in Frage gestellt (vgl. zu § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG aF etwa BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1994 - 1 StR 304/94, NStZ 1994, 548;… vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 4; vom 2. November 1984 - 2 StR 647/84, WKRS 1984, 14619 Rn. 5). - BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94
Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz …
§ 29 Abs. 1 BtMG a.F. enthielt sowohl für Besitz als auch für Erwerb denselben Strafrahmen; in der Strafzumessungsvorschrift des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG a.F. war als Regelbeispiel des besonders schweren Falles der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge genannt, während der Erwerb von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nur aufgrund einer Gesamtwürdigung als ungeschriebener besonders schwerer Fall nach § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG a.F. in Betracht kam (BGH, Beschluß vom 2. November 1984 - 2 StR 647/84).
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