Rechtsprechung
| BGH, 16.05.1979 - 2 StR 65/79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausschluss des Hauptschöffen von der Teilnahme an der Hauptverhandlung wegen Krankheit - Annahme der Mordmerkmale der Heimtücke sowie der niederen Beweggründe - Zwecksetzung eines Hilfsbeweisantrags
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.04.1953 - 4 StR 534/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.05.1979 - 2 StR 65/79
Denn dieser Hilfsbeweisantrag zielte ersichtlich nur auf die Wiedergabe eines für die Entscheidung belanglosen persönlichen Werturteils und nicht auf eine dem Beweise zugängliche entscheidungserhebliche Tatsache ab (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1953 - 4 StR 534/52 -).
- BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88
Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat - …
Auch im Urteil vom 16. Mai 1979 - 2 StR 65/79 - hat der Bundesgerichtshof den Entschluß, ein mitgeführtes Klappmesser einzusetzen, um einen rechtmäßig vorgehenden Verfolger abzuschütteln, als niedrigen Beweggrund bezeichnet. - BGH, 14.12.1983 - 3 StR 367/83
Annahme des Merkmals der Heimtücke bei einem versuchten Mord - Entfallen der …
Der zum Angriff entschlossene Angeklagte hat dem Zeugen D. eine Falle gestellt und ihn damit in eine Situation gebracht, in der dieser nach der vom Angeklagten getroffenen Vorbereitung durch die überraschende Tat bis zuletzt gehindert war, sich zu verteidigen, zu fliehen oder sonstwie auf den Täter einzuwirken (vgl. ferner BGH, Urteile vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - und vom 16. Mai 1979 - 2 StR 65/79 - sowie BGHSt 3, 183).Der Fall ist vergleichbar mit dem vom 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes durch Urteil vom 16. Mai 1979 - 2 StR 65/79 - entschiedenen, auf den der Senat in ähnlichem Zusammenhang bereits in seinem Urteil vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 427/79 (MDR 1980, 329, 330) hingewiesen hat.
- BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten …
In die gleiche Richtung weist das Urteil des 2. Strafsenats vom 16. Mai 1979 - 2 StR 65/79, in welchem dieser Senat Heimtücke des Täters gegenüber seinem polizeilichen Verfolger annahm, weil der Angeklagte diesem hinter einem Mauervorsprung versteckt aufgelauert und dem ahnungslos um die Ecke Biegenden die Klinge in die Brust gestoßen hatte.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".