Rechtsprechung
| BGH, 15.03.1978 - 2 StR 666/77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unbefugter Vertrieb von Betäubungsmitteln als Auslandstat - Unerreichbarkeit eines Beweismittels bei Auslandszeugen - Vernehmung im Wege der Rechtshilfe bei Notwendigkeit der unmittelbaren Vernehmung unter Gegenüberstellung mit Angeklagten und Zeugen
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 15.03.1978 - 2 StR 666/77
Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß Erwerb und Besitz nur Teilakte des Handeltreibens wären und zurücktreten müßten (BGHSt 25, 290). - BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53
Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil …
Auszug aus BGH, 15.03.1978 - 2 StR 666/77
Mithin sind wesentliche Urteilsgrundlage die vom Angeklagten auf die - nicht protokollpflichtigen - Vorhalte abgegebenen Erklärungen über den Inhalt des Schreibens (anders als im Falle von BGHSt 5, 278). - BGH, 10.01.1978 - 2 StR 716/77
Annahme eines besonders schweren Falls aufgrund des Handeltreibens mit …
Auszug aus BGH, 15.03.1978 - 2 StR 666/77
Da es sich hier jedoch nicht um einen der Regelfälle des § 11 Abs. 4 BetMG handelt, hätte die Straferschwerung näher begründet werden müssen (BGH, Beschluß vom 10. Januar 1978 - 2 StR 716/77 -). - BGH, 06.06.1957 - 4 StR 165/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.03.1978 - 2 StR 666/77
Entsprechend hat der 4. Strafsenat entschieden (Urteil vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 -). - BGH, 12.05.1976 - 2 StR 168/76
Voraussetzung für die Beurteilung des Vorliegens eines besonders schweren Falls …
Auszug aus BGH, 15.03.1978 - 2 StR 666/77
Ein besonders schwerer Fall kann auch beim Handeltreiben angenommen werden (BGH, Urteil vom 12. Mai 1976 - 2 StR 168/76 -).
- BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf
Der Tatrichter kann vielmehr die vom Angeklagten auf die - nicht nach § 273 StPO protokollierungspflichtigen (vgl. BGHSt 11, 159, 161; BGH bei Kusch NStZ 1995, 220) - Vorhalte über den Inhalt der Schriftstücke abgegebenen Erklärungen seiner Überzeugungsbildung zugrunde legen (vgl. BGH, Urt. vom 15. März 1978 - 2 StR 666/77 -). - BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85
Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im …
Unter Vertrieb in diesem Sinne ist nach einhelliger Meinung nicht nur der Verkauf, sondern auch der Ankauf von Betäubungsmitteln zu verstehen, sofern er zugleich unselbständiger Teil des Handeltreibens ist (vgl. BGHSt 27, 30; BGH NJW 1979, 1259; NStZ 1985, 361; BGH, Urteil vom 15. März 1978 - 2 StR 666/77). - BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81
Betrug in Zusammenhang mit dem Investitionszulagengesetz - Erschleichen von …
Unter diesen Umständen und im Hinblick auf die Kürze beider Schreiben durfte das Landgericht den Inhalt der Schriftstücke auf Grund des wörtlichen Vorhalts und der Stellungnahme der Angeklagten zur Überzeugungsbildung verwenden und im Urteil wörtlich wiedergeben; jedenfalls wäre auszuschließen, daß das Urteil - ginge man mit den Revisionen von einem Verfahrensverstoß aus - auf diesem Verstoß beruhen könnte (BGHSt 5, 278; 11, 159; Urteil v. 15. März 1978 - 2 StR 666/77;… KK-Mayr § 249 Rdn. 59).
- BGH, 25.05.2016 - 4 StR 458/15
Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Unterlassene Verlesung eines Schriftstücks und …
Ist dies geschehen und ist auch nicht bestritten worden, dass das Schriftstück diesen Inhalt hat - hierfür ist nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich - so kann das Urteil schon deshalb regelmäßig auf einer unterbliebenen Verlesung nicht beruhen (BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235; vgl. schon Urteile vom 6. Juni 1957 - 4 StR 165/57 und vom 15. März 1977 - 2 StR 666/77). - BGH, 03.11.1981 - 1 StR 558/81
Voraussetzungen für die Prüfung eines besonders schweren Falls nach § 11 Abs. 4 …
Dies widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (…vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1975 - 1 StR 559/74;… Urt. v. 21.10.1975 - 1 StR 445/75;… Urt. v. 12.5.1976 - 2 StR 168/76;… Urt. v. 17.8.1976 - 1 StR 355/76; Beschl. v. 10.1.1978 - 2 StR 716/77; Urt. v. 15.3.1978 - 2 StR 666/77; Beschl. v. 17.11.1978 - 2 StR 601/78;… Urt. v. 31.1.1979 - 2 StR 526/78; Beschl. v. 16.3.1981 - 3 StR 16/81, teilweise abgedruckt bei Schmidt MDR 1979, 884, 886 und Körner NStZ 1981, 16, 18).Richtig ist, daß der Tatrichter in diesem Zusammenhang prüfen muß, ob die Bedeutung der gehandelten Menge gegenüber anderen tat- und täterbezogenen Umständen, die Unrecht und Schuld des Täters oder diese allein als gemindert erscheinen lassen, zurücktritt, so daß sich die Tat letztlich doch als ein Durchschnittsfall darstellt (BGH, Beschl. v. 10.1.1978 - 2 StR 716/77; Urt. v. 15.3.1978 - 2 StR 666/77; Beschl. v. 17.11.1978 - 2 StR 601/78;… Urt. v. 31.1.1979 - 2 StR 526/78).
- BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87
Ausräumen der Boutique - § 240 StGB
Es ist unter den hier gegebenen Umständen unschädlich, daß die erwähnte Vereinbarung wörtlich in die Urteilsgründe aufgenommen wurde (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGH, Urteile vom 15. März 1978 - 2 StR 666/77 - und vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, insoweit in BGHSt 31, 93 nicht abgedruckt).
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