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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.1979 - 2 StR 675/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1282
BGH, 04.04.1979 - 2 StR 675/78 (https://dejure.org/1979,1282)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1979 - 2 StR 675/78 (https://dejure.org/1979,1282)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1979 - 2 StR 675/78 (https://dejure.org/1979,1282)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …

    Auszug aus BGH, 04.04.1979 - 2 StR 675/78
    Denn der Absatz 4 des § 11 BetMG enthält keinen selbständigen Qualifikationstatbestand, sondern nur Strafzumessungsregeln (vgl. BGHSt 23, 254, 256).
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü. …

    Auszug aus BGH, 04.04.1979 - 2 StR 675/78
    Bedenken gegen die wörtliche Wiedergabe auf Seite 9 UA bestehen schon deshalb nicht, weil sie sich auf einen sehr kurzen Ausschnitt beschränkt (vgl. im übrigen BGHSt 14, 310, 311) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60].
  • BGH, 18.10.1978 - 2 StR 374/78

    Berücksichtigung von Umständen, die schon Merkmale eines gesetzlichen …

    Auszug aus BGH, 04.04.1979 - 2 StR 675/78
    Es genügt nicht, daß sich die Haupttat als ein besonders schwerer Fall erweist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78 -).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des …

    Es genügt nicht, daß sich nur die Haupttat als besonders schwerer Fall erweist (BGH Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78 -).
  • BGH, 13.05.1980 - 1 StR 169/80

    Gesetzlicher Richter: Heranziehung eines Hilfsschöffen bei Terminskollision des …

    Doch kann der Senat die insoweit fehlenden Erwägungen des Tatrichters nicht nachholen, weil es bei einem Gehilfen für die Bewertung seiner Tat als besonders schwerer Fall nicht ohne weiteres ausreicht, daß sich die Haupttat - wie hier auch unter dem Gesichtspunkt des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BtmG angenommen - als ein besonders schwerer Fall erweist; erforderlich wäre, daß die Beihilfehandlung, allerdings unter Mitberücksichtigung der vom Gehilfen unterstützten Haupttat, selbst als besonders schwer zu bewerten ist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78; Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78;… Dreher-Tröndle, StGB, 39. Aufl., § 46 Rdn. 49; vgl. RGSt 69, 164, 170).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 225/81

    Täterschaft oder Teilnahme am unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln - …

    So hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (vgl. zur Beihilfe: BGHSt 29, 239, 244; BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78; Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 12/80; Urteil vom 13. Mai 1980 - 1 StR 169/80; Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 303/80; Beschluß vom 3. Oktober 1980 - 2 StR 544/80; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 615/80; Beschluß vom 9. Januar 1981 - 2 StR 707/80; Beschluß vom 9. Januar 1981 - 2 StR 749/80; zur Mittäterschaft: BGH, Beschluß vom 31. März 1976 - 2 StR 54/76; Beschluß vom 6. November 1979 - 1 StR 358/79; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 3 StR 335/80, insoweit in BGHSt 29, 390 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80] nicht abgedruckt; Beschluß vom 25. Mai 1981 - 3 StR 160/81).
  • BGH, 05.03.1981 - 1 StR 33/81

    Beurteilung der Beihilfehandlung als besonders schwer in Fällen der besonderen …

    Das wäre aber rechtsfehlerhaft, denn bei einem Gehilfen kann ein besonders schwerer Fall nur angenommen werden, wenn seine Beihilfehandlung, allerdings unter Mitberücksichtigung der von ihm unterstützten Haupttat, als besonders schwer zu bewerten ist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78 - Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78).
  • BGH, 09.01.1981 - 2 StR 707/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Möglichkeit einer …

    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß das Vorliegen eines besonders schweren Falles beim Gehilfen selbständig begründet werden muß und nicht allein daraus hergeleitet werden darf, daß die Haupttat die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG erfüllt (Urteile des Senats vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78 - und vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78).
  • BGH, 22.09.1981 - 1 StR 498/81

    Berichtigung des Schuldspruchs hinsichtlich einer genauen Bezeichnung der …

    Bei einem Gehilfen kann von der schwereren Strafdrohung nur ausgegangen werden, wenn seine Beihilfehandlung, allerdings unter Berücksichtigung der von ihm unterstützten Haupttat, als besonders schwer zu bewerten ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78).".
  • BGH, 16.03.1981 - 3 StR 16/81

    Vorliegen eines besonders schweren Falls für einen Gehilfen wegen des Besitzes …

    Ein besonders schwerer Fall liegt bei ihr als Gehilfin allerdings nicht schon deshalb vor, weil der Mitangeklagte A. als Täter Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen besessen (§ 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG) hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78; Beschluß vom 6. November 1979 - 1 StR 358/79; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 3 StR 335/80).
  • BGH, 15.10.1980 - 2 StR 478/80

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe beim unerlaubten Handeltreiben mit …

    Es kam indessen darauf an, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Unterstützung selbst als ein besonders schwerer Fall darstellte (BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78).
  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 486/81

    Unterstützung des Heroinhandels anderer zur Deckung des Eigenbedarfs - …

    Sie war vielmehr nur dann zulässig, wenn sich der Tatbeitrag des Gehilfen selbst - allerdings unter Berücksichtigung der von ihm unterstützten Haupttat - als besonders schwerwiegend darstellte (BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78; Beschlüsse vom 5. März 1981 - 1 StR 33/81 - und vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78), was aber unmißverständlicher Darlegung bedurft hätte.
  • BGH, 12.03.1981 - 1 StR 51/81

    Grundsätze der Gesamtstrafenbildung - Beurteilung einer Beihilfehandlung im …

    Es genügt nicht, daß sich die Haupttat als besonders schwerer Fall erweist (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78).
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