Rechtsprechung
| BGH, 31.03.1976 - 2 StR 681/75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Einholung eines zusätzlichen Sachverständigengutachtens - Möglichkeit der Verurteilung wegen versuchten Totschlags bei Vorliegen eines möglichen Verlusts der Steuerungsfähigkeit nach dem ersten Stich auf den Oberkörper des Opfers
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54
Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom …
Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 2 StR 681/75
Die Strafkammer hat zu Recht die Ansicht vertreten, daß der nach dem ersten Stich möglicherweise eingetretene Verlust der Steuerungsfähigkeit einer Verurteilung des Angeklagten wegen vollendeten Totschlags nicht entgegensteht (BGHSt 7, 325, 329; 23, 133). - BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69
Vorsätzliche Tötung bei Entwicklung der bei Beginn des tödlichen Zustechens …
Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 2 StR 681/75
Die Strafkammer hat zu Recht die Ansicht vertreten, daß der nach dem ersten Stich möglicherweise eingetretene Verlust der Steuerungsfähigkeit einer Verurteilung des Angeklagten wegen vollendeten Totschlags nicht entgegensteht (BGHSt 7, 325, 329; 23, 133). - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 2 StR 681/75
Die Strafzumessungserwägungen lassen nicht hinreichend erkennen, ob das Landgericht sich bewußt gewesen ist, daß die Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten einen minder schweren Fall im Sinne des § 213 StGB begründen kann (BGHSt 16, 360 sowie BGH, Urteil vom 8. Juni 1962 - 4 StR 61/62 - und Beschluß vom 2. Juli 1975 - 2 StR 129/75 -). - BGH, 08.06.1962 - 4 StR 61/62
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 2 StR 681/75
Die Strafzumessungserwägungen lassen nicht hinreichend erkennen, ob das Landgericht sich bewußt gewesen ist, daß die Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten einen minder schweren Fall im Sinne des § 213 StGB begründen kann (BGHSt 16, 360 sowie BGH, Urteil vom 8. Juni 1962 - 4 StR 61/62 - und Beschluß vom 2. Juli 1975 - 2 StR 129/75 -). - BGH, 02.07.1975 - 2 StR 129/75
Annahme eines mildernden Umstandes durch verminderte Schuldfähigkeit
Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 2 StR 681/75
Die Strafzumessungserwägungen lassen nicht hinreichend erkennen, ob das Landgericht sich bewußt gewesen ist, daß die Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten einen minder schweren Fall im Sinne des § 213 StGB begründen kann (BGHSt 16, 360 sowie BGH, Urteil vom 8. Juni 1962 - 4 StR 61/62 - und Beschluß vom 2. Juli 1975 - 2 StR 129/75 -).
- BGH, 11.01.1980 - 2 StR 775/79
Erfordernis einer Gesamtbetrachtung der für die Wertung von Tat und Täter …
Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen für § 213 StGB hervorgehoben (BGHSt 16, 360; vgl. auch BGH bei Dallinger, MDR 1975, 542; Urteil vom 31. März 1976 - 2 StR 681/75; Beschluß vom 25. Oktober 1979 - 2 StR 560/79). - BGH, 24.08.1977 - 3 StR 301/77
Minder schwerer Fall eines Totschlags - Erhebliche Beeinträchtigung der …
Sie läßt nicht erkennen, ob sich das Landgericht bewußt gewesen ist, daß bereits die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten (UA S. 32 ff) einen minder schweren Fall im Sinne des § 213 StGB begründen kann (BGHSt 16, 360; BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger in MDR 1975, 542, sowie die Urteile vom 31. März 1976 - 2 StR 681/75 -, vom 24. August 1976 - 1 StR 482/76 -, vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 - und vom 1. Februar 1977 - 1 StR 829/76 -).
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