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| BGH, 02.12.1952 - 2 StR 683/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- RG, 31.01.1939 - 1 D 947/38
Eine unzüchtige Handlung kann i. S. des § 183 StGB. auch dann "öffentlich …
Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 2 StR 683/52
Es ist hiernach nicht klar ersichtlich, dass nach den örtlichen Verhältnissen seine Handlung von einer unbestimmten Vielheit von Personen wahrgenommen werden und eine solche zur Stelle sein konnte, ohne dass der Angeklagte in der Lage war, es zu verhindern (RGSt 73, 90). - BGH, 20.03.1951 - 2 StR 75/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 2 StR 683/52
Dass die Bereitwilligkeit des Angeklagten, sich entmannen zu lassen, die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht hindern würde, hat die Strafkammer zutreffend angenommen (BGHSt 1, 66). - RG, 07.02.1939 - 4 D 68/39
1. Bei der Auswahl zwischen mehreren gesetzlich zulässigen Maßregeln der …
Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 2 StR 683/52
Entscheidend wird dabei sein, welche Massnahme unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Angeklagten, insbesondere der Art und dem Grad seines Krankheitszustandes der Schutz der Allgemeinheit fordert (RGSt 73, 101). - BGH, 01.08.1952 - 2 StR 340/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 2 StR 683/52
Dies würde eine, die freie Beweiswürdigung einengende Beweispflicht des Gerichts in Verfahren wegen strafbarer unsittlicher Handlungen begründen, die im Gesetz keine Stütze findet (BGH 2 StR 340/52, Urteil vom 1. August 1952).
- BGH, 11.02.1954 - 4 StR 755/53
Rechtsmittel
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in seinen Urteilen vom 10. Juli 1951 (2 StR 273/51), vom 21. Oktober 1952 (2 StR 470/52) und vom 2. Dezember 1952 (2 StR 683/52) auf die angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts bezogen. - BGH, 09.07.1953 - 4 StR 195/53
Rechtsmittel
Ihre Beantwortung hing in erster Linie davon ab, welche Massregel unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagten, insbesondere der Art und des Grades seiner Krankheit, den Schutzbelangen der Allgemeinheit am besten entsprach (RGSt 73, 101, 103; BGH 2 StR 273/51 vom 10. Juli 1951, BGH 2 StR 535/52vom 25. November 1952, 2 StR 683/52 vom 2. Dezember 1952).
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