Rechtsprechung
| BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die als wahr unterstellten Tatsachen - Ablehnung eines Beweisantrages wegen Verschleppungsabsicht
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66
Vernehmung von Angehörigen der Kriminalpolizei - Belehrung des vernehmenden …
Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78
An den Ablehnungsgrund der Prozeßverschleppung stellt die Rechtsprechung strenge Anforderungen (BGHSt 1, 29; 21, 218 [BGH 14.03.1967 - 5 StR 540/66]; BGH, Urteil vom 18. September 1975 - 4 StR 260/75 -). - BGH, 23.01.1951 - 1 StR 37/50
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung - Vorliegen eines den …
Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78
An den Ablehnungsgrund der Prozeßverschleppung stellt die Rechtsprechung strenge Anforderungen (BGHSt 1, 29; 21, 218 [BGH 14.03.1967 - 5 StR 540/66]; BGH, Urteil vom 18. September 1975 - 4 StR 260/75 -). - BGH, 13.12.1967 - 2 StR 619/67
Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78
Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75 -); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64 -).
- BGH, 07.11.1978 - 1 StR 470/78
Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78
Voraussetzung für die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Verschleppungsabsicht ist zunächst, daß durch die Beweiserhebung das Verfahren tatsächlich verzögert würde (BGH NJW 1958, 1789; BGH, Urteil vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 185). - BGH, 16.09.1958 - 5 StR 304/58
Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78
Voraussetzung für die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Verschleppungsabsicht ist zunächst, daß durch die Beweiserhebung das Verfahren tatsächlich verzögert würde (BGH NJW 1958, 1789; BGH…, Urteil vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 185). - BGH, 05.06.1964 - 2 StR 159/64
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78
Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75 -); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64 -). - BGH, 18.09.1975 - 4 StR 260/75
Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Zurechnungsfähigkeit eines …
Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78
An den Ablehnungsgrund der Prozeßverschleppung stellt die Rechtsprechung strenge Anforderungen (BGHSt 1, 29; 21, 218 [BGH 14.03.1967 - 5 StR 540/66]; BGH, Urteil vom 18. September 1975 - 4 StR 260/75 -). - BGH, 18.11.1975 - 1 StR 588/75
Strafbarkeit wegen Untreue - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des …
Auszug aus BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78
Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75 -); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64 -).
- BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
Anforderungen an die Wahrunterstellung im Strafprozeß
Der Beweisantrag ist auch im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidend ist (BGH NJW 1959, 396); durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (RG JW 1929, 114; BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 683/78). - BGH, 23.09.1983 - 2 StR 151/83
Strafprozeßrecht: Verlesen einer Urkunde, Urteilsabsetzungsfrist, …
Eine Wahrunterstellung erledigt einen Beweisantrag nur dann, wenn sie dem vollen Sinn des Beweisantrags gerecht wird (RG JW 1929, 114; BGH NJW 1959, 396; BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 683/78; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1980 - 4 StR 692/79; BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 996, 997 [BVerfG 15.04.1980 - 2 BvR 842/77]; BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81). - BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78
Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des …
Zwar muß die Wahrunterstellung die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJV 1968, 1293; BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 683/78 -); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht enthaltenen Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/6A -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".