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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1969 - 2 StR 686/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1190
BGH, 02.07.1969 - 2 StR 686/68 (https://dejure.org/1969,1190)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1969 - 2 StR 686/68 (https://dejure.org/1969,1190)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1969 - 2 StR 686/68 (https://dejure.org/1969,1190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vermittlung von Weinen als selbstständiger Weinkommissionär - Fahrlässiges Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung - Reichweite der Bezeichnungen "Seligmacher" und "Ingelheim" - Begriff des "Nahegelegen" - Begriff der "Volksmundlagename"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 24
  • NJW 1969, 1912
  • MDR 1969, 860
  • DB 1969, 1649
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.1960 - I ZR 163/58

    Kennzeichnung eines Weines nach der Weinbergslage - Begriff des …

    Auszug aus BGH, 02.07.1969 - 2 StR 686/68
    Zum Begriff des "Volksiaundlagenamens" gehört, wie der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 22. November 1960 - I ZR 163/58 - (NJW 1961, 1160) ausgesprochen hat, daß der Name bei der Ortsbevölkerung als volkstümliche Bezeichnung einer Weinanbaufläche allgemein bekannt und gebräuchlich ist und daß er auch in den Weinverkehr als Hinweis auf den Ort der Traubengewinnung Eingang gefunden hat.

    Von dieser Begriffsbestimmung, der jedenfalls in ihrem ersten Teil uneingeschränkt zuzustimmen ist (vgl. dazu Koch NJW 1961, 1160), ist auch die Strafkammer ausgegangen.

  • RG, 02.03.1937 - 1 D 557/36

    Bedeutung und Inhalt der im § 6 Abs. 2 Satz 2 WeinG. gewährten Befugnis, den Wein …

    Auszug aus BGH, 02.07.1969 - 2 StR 686/68
    Indessen ist - abgesehen von der Wiederbenennung mit der wahren Herkunftsbezeichnung - nur eine einmalige Umbenennung erlaubt, so daß diese Möglichkeit hier außer Betracht zu bleiben hat (vgl. RGSt 71, 87, 89).

    Der in diesen Orten wachsende Wein soll u.a. nach einer benachbarten oder nahegelegenen Gemarkung benannt werden können und damit in der Absatzfähigkeit dem Wein dieser Gemarkung gleichgestellt werden (RGSt 71, 87, 88).

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage …

    Auszug aus BGH, 02.07.1969 - 2 StR 686/68
    Da der Beweiswert einer Aussage nicht maßgeblich davon abhängt, ob sich die Auskunftsperson als Mitangeklagter oder als Zeuge äußert (vgl. BGHSt 18, 238), durfte sich die Strafkammer mit der bereits durchgeführten Vernehmung M. als Mitangeklagten begnügen.
  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83

    Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung

    Der Senat gibt jedoch für den Fall, daß die neue Verhandlung insoweit zu denselben Feststellungen führt, folgenden Hinweis: hat der Beschwerdeführer über den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unrichtige Angaben gemacht, so wird strafmildernd auch zu berücksichtigen sein, daß der Beschwerdeführer auf seine Aussage nicht hätte vereidigt werden dürfen, weil er dann im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO der Tatbeteiligung verdächtig war (BGHSt 8, 186, 189 ff [BGH 04.10.1955 - 5 StR 284/55]; 23, 30 [BGH 02.07.1969 - 2 StR 686/68]; 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]; BGH NStZ 1981, 268).
  • BGH, 23.03.1973 - 2 StR 390/72

    Irreführendes Inverkehrbringen eines Weins unter verschiedenen Bezeichnungen - …

    Feststellungen seine Mitarbeiter sorgfältig ausgewählt und ihnen in Kenntnis der später in dem Urteil BGHSt 23, 24 zusammengefaßten zutreffenden Rechtsauffassung klare und richtige Anweisungen für die Benennung von Verschnitten gegeben.
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