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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1983 - 2 StR 697/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,9593
BGH, 30.11.1983 - 2 StR 697/83 (https://dejure.org/1983,9593)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1983 - 2 StR 697/83 (https://dejure.org/1983,9593)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1983 - 2 StR 697/83 (https://dejure.org/1983,9593)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassene Angabe der Rauschgiftmenge in den Urteilsgründen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1981 - 1 StR 256/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Identifizierung der Einzeltaten

    Auszug aus BGH, 30.11.1983 - 2 StR 697/83
    Von genaueren Feststellungen darf nur abgesehen werden, wenn sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne Angabe der Zahl der Einzelakte entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte und der Rauschgiftmenge das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1981 - 1 StR 256/81 = Strafverteidiger 1981, 542).
  • BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88

    Zur Bestimmung des Schuldumfanges bei einer fortgesetzten Handlung - …

    Von genaueren Feststellungen darf nur insoweit abgesehen werden, als sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne Angabe der Zahl der Einzelakte entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können, und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte und der Rauschgiftmenge das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, 542; BGH, Beschlüsse vom 30. November 1983 - 2 StR 697/83; 16. Januar 1986 - 4 StR 667/85 und 15. Januar 1987 - 1 StR 673/86).
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