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| BGH, 30.03.1990 - 2 StR 70/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Rauschgift - Urteilsinhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 326
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88
Zur Bestimmung des Schuldumfanges bei einer fortgesetzten Handlung - …
Auszug aus BGH, 30.03.1990 - 2 StR 70/90
Solche Feststellungen sind aber regelmäßig erforderlich (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 4).
- OLG Köln, 22.12.1998 - HEs 233/98 Eine Verurteilung nach dieser Bestimmung ist nur zulässig, wenn die Art und die Menge der Betäubungsmittel und das strafbare Verhalten des Beschuldigten so konkret bezeichnet werden können, daß erkennbar wird, welche Taten von der Verurteilung umfaßt werden (Körner, Betäubungsmittelgesetz - Arzneimittelgesetz, 4. Aufl., § 29 Rdnr. 160 unter Hinweis auf BGH vom 28.11.1990 - 2 StR 536/90 und BGH vom 30.3.1990 - 2 StR 70/90).
- BGH, 28.09.1990 - 2 StR 381/90
Verminderung der Schuldfähigkeit - Drogenabhängigkeit - Hemmungsfähigkeit - …
Das Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg, weil der Tat- und Schuldumfang nicht hinlänglich bestimmt ist (vgl. dazu: BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 4 und BGH, Beschl. v. 24. Juni 1988 - 2 StR 110/88, 291/88 - und 30. März 1990 - 2 StR 70/90).
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