Rechtsprechung
| BGH, 09.01.1981 - 2 StR 707/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Möglichkeit einer Strafmilderung für einen Gehilfen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.04.1979 - 2 StR 675/78
Voraussetzungen einer besonders schweren Tat eines Gehilfen
Auszug aus BGH, 09.01.1981 - 2 StR 707/80
Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß das Vorliegen eines besonders schweren Falles beim Gehilfen selbständig begründet werden muß und nicht allein daraus hergeleitet werden darf, daß die Haupttat die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG erfüllt (Urteile des Senats vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78 - und vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78). - BGH, 18.10.1978 - 2 StR 374/78
Berücksichtigung von Umständen, die schon Merkmale eines gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 09.01.1981 - 2 StR 707/80
Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß das Vorliegen eines besonders schweren Falles beim Gehilfen selbständig begründet werden muß und nicht allein daraus hergeleitet werden darf, daß die Haupttat die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG erfüllt (Urteile des Senats vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78 - und vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78).
- BGH, 20.08.1982 - 2 StR 296/82
Aufhebung einer Verurteilung und Neuverurteilung wegen eines geringeren Vergehens …
Der höhere Strafrahmen des besonders schweren Falles ist für den Gehilfen nur anwendbar, wenn gerade seine Beihilfehandlung unter Berücksichtigung auch der unterstützten Haupttat als besonders schwer zu werten ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1981 - 2 StR 707/80; vom 31. Juli 1981 - 2 StR 268/81 - und vom 17. Februar 1982 - 3 StR 19/82).Die Strafkammer hätte deshalb bei ihrer Beurteilung eine umfassende Abwägung aller wesentlichen tat- und täterbezogenen Gesichtspunkte vornehmen müssen, dabei vor allem die nur den Gehilfen und seine Tätigkeit betreffenden Umstände, z.B. Umfang und Gewicht seines Tatbeitrags, das Maß seiner Schuld, den Grad seiner Abhängigkeit vom Haupttäter in die Abwägung mit einbeziehen müssen und diese nicht erst bei der Strafzumessung im engeren Sinne berücksichtigen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1981 - 2 StR 707/80 und 2 StR 749/80).
- BGH, 02.09.1981 - 3 StR 225/81
Täterschaft oder Teilnahme am unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln - …
So hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (vgl. zur Beihilfe: BGHSt 29, 239, 244; BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78; Urteil vom 2. April 1980 - 2 StR 12/80; Urteil vom 13. Mai 1980 - 1 StR 169/80; Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 303/80; Beschluß vom 3. Oktober 1980 - 2 StR 544/80; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 2 StR 615/80; Beschluß vom 9. Januar 1981 - 2 StR 707/80; Beschluß vom 9. Januar 1981 - 2 StR 749/80; zur Mittäterschaft: BGH, Beschluß vom 31. März 1976 - 2 StR 54/76; Beschluß vom 6. November 1979 - 1 StR 358/79; Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 3 StR 335/80, insoweit in BGHSt 29, 390 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80] nicht abgedruckt; Beschluß vom 25. Mai 1981 - 3 StR 160/81).
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