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| BGH, 17.10.1984 - 2 StR 713/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Betrugs und wegen Bankrotts - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensschadens
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …
Auszug aus BGH, 17.10.1984 - 2 StR 713/83
Soweit die Angeklagten durch ihre Täuschungshandlungen erreichten, daß bereits gewährte Kredite nicht alsbald zurückgefordert, sondern in ihrer Laufzeit verlängert wurden, liegt ein Vermögensschaden der Banken nur dann vor, wenn die Banken bei einer Versagung der Verlängerung mit Rücksicht auf die zum damaligen Zeitpunkt noch größere Zahlungsfähigkeit der Angeklagten ihre Forderungen hätten beitreiben oder doch in größerem Umfang als später hätten beitreiben können (vgl. BGHSt 1, 262, 264). - BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64
Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung
Auszug aus BGH, 17.10.1984 - 2 StR 713/83
Auch im letzteren Fall wird jedoch im Hinblick auf die Entscheidungen BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64] und BGHSt 23, 33 eine fortgesetzte Handlung schwerlich verneint werden können. Wiederum nach den Feststellungen überschnitten sich nämlich die Täuschungshandlungen der Angeklagten zeitlich derart, daß vor Beendigung der Betrugstat gegenüber einer Bank die - gleichartigen - Betrugstaten gegenüber den anderen Banken begonnen wurden; dem Bankhaus S., Mü., H. & Co legten die Angeklagten unrichtige schriftliche Unterlagen in der Zeit ab Mai 1973 vor (UA S. 79), den Bankhäusern Ba. & H. sowie M., F. & Co ab Juni 1973 (UA S. 56, 65). - BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69
Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …
Auszug aus BGH, 17.10.1984 - 2 StR 713/83
Auch im letzteren Fall wird jedoch im Hinblick auf die Entscheidungen BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64] und BGHSt 23, 33 eine fortgesetzte Handlung schwerlich verneint werden können. Wiederum nach den Feststellungen überschnitten sich nämlich die Täuschungshandlungen der Angeklagten zeitlich derart, daß vor Beendigung der Betrugstat gegenüber einer Bank die - gleichartigen - Betrugstaten gegenüber den anderen Banken begonnen wurden; dem Bankhaus S., Mü., H. & Co legten die Angeklagten unrichtige schriftliche Unterlagen in der Zeit ab Mai 1973 vor (UA S. 79), den Bankhäusern Ba. & H. sowie M., F. & Co ab Juni 1973 (UA S. 56, 65). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 17.10.1984 - 2 StR 713/83
Das deutet auf einen die Annahme eines fortgesetzten Betrugs rechtfertigenden Gesamtvorsatz hin (vgl. BGHSt 1, 313, 315).
- BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85
Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem …
Die Akte liegen zeitlich weit auseinander - was schon für sich gesehen gegen das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes spricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 1983 - 3 StR 123/83 -, vom 14. Dezember 1983 - 2 StR 713/83 - und vom 16. Dezember 1983 - 3 StR 522/83) - und sind nicht als Ergebnis eines von vornherein in den wesentlichen Grundzügen der künftigen Gestaltung festliegenden Tatplanes festgestellt.
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