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| BGH, 17.12.1982 - 2 StR 716/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an tatrichterliche Feststellungen zur Frage des Rücktritts von einem unbeendeten Mordversuch
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
Auszug aus BGH, 17.12.1982 - 2 StR 716/82
Damit hat das Schwurgericht keine sichere Feststellung darüber getroffen, ob der Angeklagte nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hielt oder ob er annahm, sein Opfer werde die Verletzungen überleben (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Bei solcher Sachlage wären, wie der 2. Senat des Bundesgerichtshofs in dem Beschluß vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 716/82 - ausgeführt hat, keine sicheren Feststellungen darüber getroffen, ob der Angeklagte nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich gehalten hat (vgl. auch BGH NJW 1984, 1693). - BGH, 07.06.1983 - 1 StR 224/83
Erfordernis einer sorgfältigen Prüfung bei Annahme eines bedingten …
Das erweckt Bedenken, weil einerseits ein Tatplan des Angeklagten nicht festgestellt ist, andererseits nicht erörtert wird, welche Vorstellungen der Angeklagte hatte, als er von seinem Opfer abließ (vgl. BGHSt 22, 330, 333; 31, 170; Beschluß vom 23.06.1981 - 1 StR 283/81; Beschluß vom 17.12.1982 - 2 StR 716/82; Beschluß vom 12.01.1983 - 2 StR 808/82).
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