Rechtsprechung
| BGH, 15.03.1978 - 2 StR 749/77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung eines besonderen öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft - Nachholen einer Erklärung bezüglich des besonderen öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.07.1964 - 2 StR 208/64
Auszug aus BGH, 15.03.1978 - 2 StR 749/77
Diese Erklärung wäre rechtzeitig, auch wenn jene des Sitzungsvertreters nicht vorliegen würde, da sie noch in der Revisionsinstanz nachgeholt werden kann (vgl. u.a. BGHSt 6, 282, 285; 19, 377, 381).Auch wäre hier nicht ein Fall gegeben, in dem der erstinstanzliche Sitzungsvertreter das besondere öffentliche Interesse verneint hatte und die Strafverfolgungsbehörde an eine solche negative Erklärung gebunden wäre (vgl. BGHSt 19, 377, 381 und BGH bei Dallinger MDR 1975, 365, 367).
- BGH, 26.05.1961 - 2 StR 40/61
Auszug aus BGH, 15.03.1978 - 2 StR 749/77
Einer besonderen Form bedurfte diese Erklärung nicht (BGHSt 16, 225, 227). - BGH, 01.07.1954 - 3 StR 869/53
Auszug aus BGH, 15.03.1978 - 2 StR 749/77
Diese Erklärung wäre rechtzeitig, auch wenn jene des Sitzungsvertreters nicht vorliegen würde, da sie noch in der Revisionsinstanz nachgeholt werden kann (vgl. u.a. BGHSt 6, 282, 285; 19, 377, 381).
- BGH, 23.02.1989 - 4 StR 29/89
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung, …
Denn die Staatsanwaltschaft hat das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung der Körperverletzung durch ihre Anklage, in welcher dem Angeklagten für die Zeit ab Eheschließung Nötigung und Körperverletzung zur Last gelegt worden ist, bejaht (BGHSt 16, 225, 227; BGH, Urteil vom 15. März 1978 - 2 StR 749/77). - BGH, 02.05.1997 - 2 StR 158/97
Tateinheit zwischen Vergewaltigung und Körperverletzung - Unterschiedliche …
Die Staatsanwaltschaft hat in der Hauptverhandlung durch ihren Schlußvortrag konkludent das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung hinsichtlich der vorsätzlichen Körperverletzung bejaht (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 1978 - 2 StR 749/77 - und BGHR StGB § 232 Öffentliches Interesse 1). - BGH, 15.09.1987 - 5 StR 127/87
Anzünden eines Zapfschlauches als Sachbeschädigung - Zweifel hinsichtlich des …
Sie konnte das noch in der Revisionsbegründung erklären, weil die Erklärung an keine Frist gebunden ist und daher in der Revisionsinstanz nachgeholt werden kann (BGHSt 6, 282, 285; BGH Beschluß vom 23. Januar 1974 - 2 StR 546/73 - bei Dallinger in MDR 1974, 546 und Urteil vom 15. März 1978 - 2 StR 749/77 - Hirsch in LK StGB 10. Auflage § 232 Rn. 18).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".