Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1995 - 2 StR 753/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Persönliche Verhältnisse - Revision - Aufhebung des Strafausspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90
Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten
Auszug aus BGH, 27.01.1995 - 2 StR 753/94
Daß der Angeklagte in der Verhandlung keine Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen gemacht hatte, schloß nicht aus, auf anderem Wege, beispielsweise durch Verlesung früherer Strafurteile, Näheres über seine Person in Erfahrung zu bringen (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 1, 8, 9, 10 und 12). - BGH, 30.10.1990 - 1 StR 488/90
Persönliche Verhältnisse - Angeklagter - Wiedergabe im Urteil - Selbstzweck - …
Auszug aus BGH, 27.01.1995 - 2 StR 753/94
Daß der Angeklagte in der Verhandlung keine Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen gemacht hatte, schloß nicht aus, auf anderem Wege, beispielsweise durch Verlesung früherer Strafurteile, Näheres über seine Person in Erfahrung zu bringen (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 1, 8, 9, 10 und 12). - BGH, 29.10.1986 - 3 StR 422/86
Erfüllung des Missbrauchstatbestandes des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) durch das …
Auszug aus BGH, 27.01.1995 - 2 StR 753/94
Daß der Angeklagte in der Verhandlung keine Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen gemacht hatte, schloß nicht aus, auf anderem Wege, beispielsweise durch Verlesung früherer Strafurteile, Näheres über seine Person in Erfahrung zu bringen (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 1, 8, 9, 10 und 12). - BGH, 26.10.1990 - 2 StR 471/90
Rechtsfolgen der Verlesung ärztlicher Untersuchungsberichte - Änderung des …
Auszug aus BGH, 27.01.1995 - 2 StR 753/94
Daß der Angeklagte in der Verhandlung keine Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen gemacht hatte, schloß nicht aus, auf anderem Wege, beispielsweise durch Verlesung früherer Strafurteile, Näheres über seine Person in Erfahrung zu bringen (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 1, 8, 9, 10 und 12). - BGH, 11.03.1992 - 5 StR 79/92
Fehlende Feststellungen zur Person des Angeklagten als Revisionsgrund
Auszug aus BGH, 27.01.1995 - 2 StR 753/94
Daß der Angeklagte in der Verhandlung keine Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen gemacht hatte, schloß nicht aus, auf anderem Wege, beispielsweise durch Verlesung früherer Strafurteile, Näheres über seine Person in Erfahrung zu bringen (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 1, 8, 9, 10 und 12).
- BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95
Beihilfe - Teilnahme - Erleichterung der Tatbegehung - Anwesenheit - Rechtsmangel …
Die Strafkammer war gehalten, auf andere Weise Näheres über seine Person in Erfahrung zu bringen, beispielsweise durch Verlesung früherer Strafurteile oder die Vernehmung nahestehender Personen (…BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 1, 8, 9, 10 und 12;Beschluß des Senats vom 27. Januar 1995 - 2 StR 753/94). - BGH, 03.12.1997 - 2 StR 380/97
Wertende Gesamtschau der Tatgeschehens zur Strafzumessung - Unvollständigkeit der …
Dies lag - jedenfalls bei einer Strafe in der verhängten Höhe (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 27. Januar 1995 - 2 StR 753/94 - und vom 22. März 1995 - 2 StR 51/95) - nahe.
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