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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1984 - 2 StR 757/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,12480
BGH, 13.01.1984 - 2 StR 757/83 (https://dejure.org/1984,12480)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1984 - 2 StR 757/83 (https://dejure.org/1984,12480)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83 (https://dejure.org/1984,12480)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht - Wirkung der unvollständigen und ungenauen Mitteilung von Anknüpfungstatsachen in einer Urteilsbegründung - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ablehnung des Vorliegens verminderter Schuldfähigkeit

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit …

    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 757/83
    Das muß aber nicht so sein, und auch ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen ist nicht ohne weiteres ein Indiz in diesem Sinne (vgl. BGH NStZ 1982, 243; 1983, 19 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten …

    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 757/83
    Das muß aber nicht so sein, und auch ungetrübte Erinnerung an das Tatgeschehen ist nicht ohne weiteres ein Indiz in diesem Sinne (vgl. BGH NStZ 1982, 243; 1983, 19 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 403/83

    Anforderungen an eine verminderte Schuldfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum …

    Auszug aus BGH, 13.01.1984 - 2 StR 757/83
    Das gilt z.B. für Handlungen, die erkennen lassen, daß der Täter bei der Verfolgung seines Ziels unschwer auch Zurückhaltung üben kann, wenn bestimmte Umstände dies nahe legen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Gerade diese Umstände hat der Bundesgerichtshof je nach Sachlage als gewichtiges Anzeichen für ein intaktes oder nicht erheblich vermindertes Hemmungsvermögen angesehen (…BGHR § 21 Alkoholauswirkungen 2;… BGH, Urt. v. 17. April 1985 - 2 StR 27/85; Beschl. vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83; Urteile vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 - und vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    Soweit sie dabei die vom Angeklagten gezeigte "Zielstrebigkeit und Konsequenz" erwähnt hat, sind mit diesen für sich allein nicht aussagekräftigen Formulierungen Verhaltensweisen angesprochen, die in ihrer Gesamtheit das Gericht zu dem Schluß berechtigten, (auch) das Hemmungsvermögen des Angeklagten sei nicht erheblich vermindert gewesen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 - und vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85 - sowie Beschlüsse vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81 - und vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83).
  • BGH, 17.01.1986 - 2 StR 710/85

    Revision wegen Schuldunfähigkeit des Angeklagten im Tatzeitpunkt - Ermittlungen …

    Dem schließt sich der Senat am.Er weist zusätzlich auf die Entscheidungen BGH NStZ 1982, 243; 1983, 19, überdies auf BGH, Urteile vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 und vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85 - sowie Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83 -hin.
  • BGH, 17.04.1985 - 2 StR 27/85

    Verneinung einer erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum …

    Auf dieser Grundlage war die Schlußfolgerung, das Hemmungsvermögen des Angeklagten sei nicht erheblich vermindert gewesen, zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1983 - 3 StR 403/83 - BGH, Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83).
  • BGH, 11.04.1984 - 2 StR 141/84

    Annahme eines versuchten Deliktes wegen fehlender Zueignungsabsicht an den …

    Bei dieser Sachlage hat sich der Angeklagte nicht des vollendeten, sondern des - in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangenen - versuchten schweren Raubes schuldig gemacht, da er das erstrebte Geld nicht erhalten hat, auf die tatsächlich weggenommenen Gegenstände aber seine Zueignungsabsicht nicht gerichtet war (so die ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt BGH Beschluß vom 13. Januar 1984 - 2 StR 757/83).
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