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| BGH, 14.01.1981 - 2 StR 764/80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Für die Strafzumessung erforderliche Feststellungen über persönliche Verhältnisse
Papierfundstellen
- StV 1981, 115
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71
Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen …
Auszug aus BGH, 14.01.1981 - 2 StR 764/80
Das Landgericht hätte somit die von ihm getroffenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Lebenslauf in den Urteilsgründen ohne Bezugnahme mitteilen müssen (BGHSt 24, 274, 275; NJW 1977 1247; BGH bei Holtz in NDR 1978, 460; BGH, Beschluß vom 30. September 1980 - 1 StR 421/80 -). - BGH, 30.09.1980 - 1 StR 421/80
Auszug aus BGH, 14.01.1981 - 2 StR 764/80
Das Landgericht hätte somit die von ihm getroffenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten und zu seinem Lebenslauf in den Urteilsgründen ohne Bezugnahme mitteilen müssen (BGHSt 24, 274, 275; NJW 1977 1247; BGH bei Holtz in NDR 1978, 460; BGH, Beschluß vom 30. September 1980 - 1 StR 421/80 -).
- BGH, 29.09.1982 - 2 StR 387/82
Einordnung einer Bezugnahme auf Feststellungen eines früheren Urteils …
Der Tatrichter hätte nicht nur erneut Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen treffen, sondern diese auch im Urteil mitteilen müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Januar 1981 - 2 StR 764/80). - BGH, 08.01.1982 - 2 StR 495/81
Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen hinsichtlich der …
Vielmehr muß der Tatrichter zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten - wie auch zur Einziehung des Heroins - in eigener Verantwortung selbständige Feststellungen treffen und diese in den Urteilsgründen mitteilen (BGHSt 24, 274, 275; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 1981 - 2 StR 764/80 - und 4. September 1981 - 2 StR 441/81 -). - BGH, 23.07.1986 - 2 StR 373/86
Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zu den persönlichen …
Vielmehr muß der Tatrichter die von ihm getroffenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten ohne Bezugnahme in den Urteilsgründen mitteilen (BGHSt 24, 274, 275; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1981 - 2 StR 764/80). - BGH, 04.09.1981 - 2 StR 441/81
Anforderungen an die Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des …
Vielmehr muß der Tatrichter die von ihm getroffenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten ohne Bezugnahme in den Urteilsgründen mitteilen (BGHSt 24, 274, 275; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1981 - 2 StR 764/80 -).
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