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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1984 - 2 StR 778/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,14843
BGH, 21.03.1984 - 2 StR 778/83 (https://dejure.org/1984,14843)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1984 - 2 StR 778/83 (https://dejure.org/1984,14843)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1984 - 2 StR 778/83 (https://dejure.org/1984,14843)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Rechtmäßigkeit einer Ablehung der Anhörung eines Sachverständigen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz …

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 778/83
    Das Revisionsgericht hat deshalb keine Möglichkeit zu prüfen, ob sich die Strafkammer mit Recht eigene Sachkunde zugetraut hat (vgl. BGHSt 12, 18, 20).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 778/83
    Zwar ist die Beweiswürdigung Aufgabe des Tatrichters; es ist jedoch ein vom Revisionsgericht zu beachtender sachlichrechtlicher Mangel, wenn er sich dabei nicht mit allen erheblichen Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten können (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 14, 162, 164 f;… zuletzt BGH Urt. v. 1. Februar 1984 - 2 StR 623/83 - m.w.N.).
  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83

    Auseinandersetzung des Gerichts mit allen festgestellten Umständen im Rahmen der …

    Auszug aus BGH, 21.03.1984 - 2 StR 778/83
    Zwar ist die Beweiswürdigung Aufgabe des Tatrichters; es ist jedoch ein vom Revisionsgericht zu beachtender sachlichrechtlicher Mangel, wenn er sich dabei nicht mit allen erheblichen Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten können (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 14, 162, 164 f; zuletzt BGH Urt. v. 1. Februar 1984 - 2 StR 623/83 - m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 22/86

    Außerachtlassung einer Deutungsmöglichkeit einer Zeugenaussage zu Gunsten des …

    Zwar ist die Beweiswürdigung Aufgabe des Tatrichters; es ist jedoch ein vom Revisionsgericht zu beachtender sachlich-rechtlicher Mangel, wenn er sich dabei nicht mit allen erheblichen Umständen auseinandersetzt, die den Angeklagten be- oder entlasten können (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 14, 162, 164 f; BGH, Urteile vom 1. Februar 1984 - 2 StR 623/83 - m.w.N. und vom 21. März 1984 - 2 StR 778/83).
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