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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1983 - 2 StR 78/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1376
BGH, 15.04.1983 - 2 StR 78/83 (https://dejure.org/1983,1376)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1983 - 2 StR 78/83 (https://dejure.org/1983,1376)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1983 - 2 StR 78/83 (https://dejure.org/1983,1376)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachverständiger - Verminderung der Schuldfähigketi - Tatrichter - Abweichende Auffassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 261

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 377
  • StV 1983, 404
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimißt, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1981, 113; 1983, 13; 1983, 404; 1984, 241;… BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 1, 2, 4).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgesprochen, daß bei Blutalkoholwerten von 2 o/oo an aufwärts erheblich verminderte Schuldfähigkeit "in Betracht zu ziehen" sei (NStZ 1984, 408 ; VRS 69, 432, 433; Beschl. vom 15. April 1983 - 2 StR 78/83).
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 575/05

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Affekttat und vermeintlicher Affektabbau …

    Außerdem muss er die Ausführungen des Sachverständigen in nachprüfbarer Weise im Urteil wiedergeben, sich mit ihnen auseinandersetzen und seine abweichende Meinung begründen (vgl. BGH NStZ 1983, 377; 1994, 503; 2000, 550 f.).
  • OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 836/01

    Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, Abweichen von der Ansicht eines …

    Setzt sich nämlich das Gericht mit seiner Beweiswürdigung in Widerspruch zu der Ansicht des Sachverständigen, dann muss es die Gegengründe des Sachverständigen ausführlich erörtern und mit eigenen Gründen so widerlegen, dass ersichtlich wird, dass es das von ihm beanspruchte bessere Sachwissen auf dem zur Erörterung stehenden Teilbereich des fremden Wissensgebietes zu Recht für sich in Anspruch nimmt (vgl. BGH NStZ 1983, 377;… LR-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 91;… KK-Engelhardt, StPO, 4. Aufl., § 261 Rdnr. 33, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 235/95

    Zeuge - Wechselnde Angaben - Tatrichter - Unglaubwürdigkeit - …

    Die weiteren Darlegungen der Sachverständigen sind im Urteil ebensowenig mitgeteilt worden wie die Auffassung des Gerichts hierzu (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 637; BGH NStZ 1983, 377; 1985, 421;… 1994, 503, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 4 und § 261 Sachverständiger 1; BGH StV 1993, 234).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.1994 - 5 Ss OWi 122/94
    Er muß insbesondere deutlich machen, daß er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt und daß seine eigene Sachkunde überwiegt (BGHSt 12, 18, 20 = NJW 1958, 1596, BGH NStZ 1983, 377 ).".
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