Rechtsprechung
| BGH, 18.01.1985 - 2 StR 803/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer tateinheitlichen Erfüllung der Straftatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.09.1992 - 4 StR 399/92
Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Sexualdelikt - Vergewaltigung - …
Es kann dahingestellt bleiben, ob die von dem Angeklagten begangene Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung schon deshalb tateinheitlich verwirklicht worden sind, weil der Angeklagte den Geschlechtsverkehr und den unmittelbar "daraufhin" erzwungenen Oralverkehr mit der Geschädigten unter Ausnutzung einheitlicher, während des gesamten Tatgeschehens fortwirkender Gewaltanwendung und entsprechender Drohung erzwang (BGH bei Holtz MDR 1981, 99; NStZ 1985, 546;Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 803/84). - BGH, 04.06.1985 - 2 StR 287/85
Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich der Annahme einer einheitlichen Tat im …
Unter diesen Umständen ändert die Aufgabe des Vergewaltigungsversuchs und der unmittelbar anschließende Übergang zum Analverkehr nichts daran, daß es sich bei dem gesamten Vorgehen des Angeklagten um eine Tat handelt (BGH bei Holtz MDR 1981, 99; BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 1984 - 1 StR 591/84 - m.w. Nachw. und vom 18. Januar 1985 - 2 StR 803/84). - BGH, 24.04.1985 - 2 StR 78/85
Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Beurteilung mehrerer …
Beide sind unter Ausnutzung einheitlicher, während des gesamten Tatgeschehens fortwirkender Gewaltanwendung und entsprechender Drohung begangen worden (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 803/84).
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