Rechtsprechung
| BGH, 20.04.1977 - 2 StR 85/77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Sicherheitsbestimmungen für Autorennen - Auswirkung der Unkenntnis von noch nicht veröffentlichten Sicherheitsbestimmungen
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.04.1953 - 3 StR 894/52
Übersichtliche Straßenkreuzung - Überholmanöver - Plötzliche Richtungsänderung - …
Auszug aus BGH, 20.04.1977 - 2 StR 85/77
Derartige Regeln befreien den Verantwortlichen - hier den Angeklagten als Rennleiter - im allgemeinen zwar nicht von der Pflicht, selbständig Art und Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen festzulegen und durchzusetzen (BGH NJW 1975, 533; BGH VRS 37, 355; BGHSt 4, 182, 185; BGH, Urteil vom 6. Mai 1969 - 5 StR 111/69 -). - BGH, 26.11.1974 - VI ZR 164/73
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines motorsportlichen Wettbewerbs
Auszug aus BGH, 20.04.1977 - 2 StR 85/77
Derartige Regeln befreien den Verantwortlichen - hier den Angeklagten als Rennleiter - im allgemeinen zwar nicht von der Pflicht, selbständig Art und Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen festzulegen und durchzusetzen (BGH NJW 1975, 533; BGH VRS 37, 355; BGHSt 4, 182, 185; BGH, Urteil vom 6. Mai 1969 - 5 StR 111/69 -). - BGH, 06.05.1969 - 5 StR 111/69
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.04.1977 - 2 StR 85/77
Derartige Regeln befreien den Verantwortlichen - hier den Angeklagten als Rennleiter - im allgemeinen zwar nicht von der Pflicht, selbständig Art und Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen festzulegen und durchzusetzen (BGH NJW 1975, 533; BGH VRS 37, 355; BGHSt 4, 182, 185; BGH, Urteil vom 6. Mai 1969 - 5 StR 111/69 -).
- BGH, 25.09.1990 - 5 StR 187/90
Silo-Begasung - § 222 StGB, Sorgfaltsmaßstab, normierte und ungeschriebene …
Auch wenn Verhaltensregeln - Rechtsnormen, technische Regeln und dergleichen - überhaupt nicht oder jedenfalls nicht in genügender Klarheit vorhanden sind, können außergewöhnliche Umstände, die das Risiko erkennbar erhöhen, Sorgfaltspflichten begründen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen; die Anforderungen können dann strenger sein, als es sich aus den auf den Durchschnittsfall abgestellten Regeln ergibt (BGHSt 20, 315, 326; BGH Urteile vom 20. April 1977 - 2 StR 85/77 - und vom 3. Mai 1977 - 1 StR 857/76, S. 14 -). - BGH, 15.10.1981 - 4 StR 503/81
Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger …
Zwar können die Angeklagten gleichwohl ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, weil sie als Veranstalter grundsätzlich die Pflicht haben, selbständig und, wenn erforderlich, auch über die geltenden Sicherheitsbestimmungen hinaus Art und Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen festzulegen und durchzusetzen (BGH VRS 37, 355; NJW 1975, 533 [BGH 26.11.1974 - VI ZR 164/73]; Urteil vom 20. April 1977 - 2 StR 85/77).Außerdem kann nicht nachgeprüft werden, ob sich die Angeklagten unter Umständen darauf verlassen durften, daß die Sportkommissare Beanstandungen hinsichtlich der Art der Abschrägungen erhoben hätten, wenn diese anders als bisher üblich hätten ausgeführt werden sollen (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. April 1977 - 2 StR 85/77).
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