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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1965 - 2 StR 86/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,5753
BGH, 05.05.1965 - 2 StR 86/65 (https://dejure.org/1965,5753)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1965 - 2 StR 86/65 (https://dejure.org/1965,5753)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1965 - 2 StR 86/65 (https://dejure.org/1965,5753)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher im Rückfall - Angriff gegen die Urteilsfeststellungen in der Revision - Anwendbarkeit der Vorschriften über einen "Mundraub" - "Mundraub" und Wille zur "Vorratsbildung" - Berechtigung zur Stellung eines Strafantrages

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • RG, 15.04.1919 - IV 49/19

    Wer ist als "Verkäufer" im Sinn der §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 2, e des …

    Auszug aus BGH, 05.05.1965 - 2 StR 86/65
    Entscheidend für die Tatwürdigung ist jedoch die innere Einstellung des Angeklagten zur Zeit der Entwendung (vgl. RGSt 10, 308, 310; 53, 230;… Schönke-Schröder 12. Aufl., § 370 Randn. 24).
  • RG, 25.04.1884 - 850/84

    Unterschied des sogenannten Mundraubes im Sinne des §. 370 Nr. 5 St.G.B.'s vom …

    Auszug aus BGH, 05.05.1965 - 2 StR 86/65
    Entscheidend für die Tatwürdigung ist jedoch die innere Einstellung des Angeklagten zur Zeit der Entwendung (vgl. RGSt 10, 308, 310; 53, 230;… Schönke-Schröder 12. Aufl., § 370 Randn. 24).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 451/68

    Mundraub bei geringfügigem Diebstahl zur Befriedigung eines unmittelbaren …

    Indessen, und das hat das Landgericht möglicherweise übersehen, kann die Befriedigung des augenblicklichen Bedürfnisses (ausnahmsweise) auch in solchen Fällen allein der Anreiz zur Tat gewesen sein, in denen der Täter mehr entwendet hat, als er selbst bei einer Mahlzeit - sei es unmittelbar an Ort und Stelle, sei es auch erst bald danach (…vgl. BGH GA 1966, 245) zu Hause und nach Zubereitung (vgl. BGH Urteile vom 12. November 1958 - 2 StR 474/58 - und vom 5. Mai 1965 - 2 StR 86/65 -) - verzehren kann.
  • BGH, 11.09.1968 - 2 StR 450/68

    Entwendung von Lebensmitteln und Genussmitteln - Vorliegen eines "alsbaldigen …

    Die Tatsache, daß die Angeklagten den mitgenommenen Wein nicht sofort tranken und einen Teil zunächst versteckten und damit einen nach der Sachlage nur kurzfristigen geringen Vorrat an Wein angeschafft hatten, allein schließt nicht aus, daß die Angeklagten diesen zum alsbaldigen Verbrauch im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB entwendet haben (BGH Urt. vom 5. Mai 1965 - 2 StR 86/65; 5. Oktober 1966 - 2 StR 255/66).
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