Rechtsprechung
| BGH, 01.02.1985 - 2 StR 860/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Prüfung der Fähigkeit des Angeklagten übermäßigem Alkoholkonsum bei vorliegender Alkoholsucht zu widerstehen
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.10.1983 - 1 StR 684/83
Begehung einer Vollrauschtat durch einen Alltagsalkoholiker - Verminderung der …
Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 860/84
Darin liegt ein sachlich-rechtlicher Mangel, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1983 - 1 StR 684/83 - und 17. April 1984 - 5 StR 234/84). - BGH, 17.04.1984 - 5 StR 234/84
Wirkungen einer die Schuld ausschließenden Psychose auf die Verurteilung wegen …
Auszug aus BGH, 01.02.1985 - 2 StR 860/84
Darin liegt ein sachlich-rechtlicher Mangel, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1983 - 1 StR 684/83 - und 17. April 1984 - 5 StR 234/84).
- BGH, 22.09.1987 - 1 StR 378/87
Anforderungen an den Vorsatz bei vorsätzlich herbeigeführtem Vollrausch - …
27. Juli 1983 - 3 StR 239/83; BGH StV 1984, 154; 1984, 419; BGH, Beschl. vom 1. Februar 1985 - 2 StR 860/84 - bei Theune NStZ 1986, 154; BGH, Beschl. vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85 - bei Holtz MDR 1986, 441. - BGH, 27.09.1989 - 3 StR 207/89
Verminderung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen einer Alkoholkrankheit
Sollte der Angeklagte tatsächlich alkoholkrank gewesen sein, so könnte im Gegenteil eine erhebliche Verminderung seiner Schuldfähigkeit in Betracht zu ziehen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 1985 - 2 StR 860/84 - und vom 11. September 1985 - 2 StR 491/85, bei Theune NStZ 1986, 154 Fn. 21 und 22), die dann Anlaß zur Prüfung einer Strafmilderung gäbe.
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