Rechtsprechung
| BGH, 07.05.2003 - 2 StR 88/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 397 a Abs. 1 StPO
Fortwirkende Beistandsbestellung (Erstreckung auf die Revisionsinstanz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 397 a Abs. 1
- Wolters Kluwer
Wirkung der Beistandsbestellung über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens; Erstreckung auf die Revisionsinstanz
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.11.2002 - 2 StR 390/02
Fortwirkende Beistandsbestellung nach § 397 a Abs. 1 StPO (Erstreckung auf die …
Auszug aus BGH, 07.05.2003 - 2 StR 88/03
Die Beistandsbestellung nach § 397 a Abs. 1 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 6. November 2002 - 2 StR 390/02).
- BGH, 24.06.2010 - 3 StR 156/10
Beistand der Nebenklage (Fortwirkung der Bestellung über die Instanz hinaus; …
Die Beistandsbestellung durch das erstinstanzliche Gericht wirkt bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz (…BGHR StPO § 397a Abs. 1 Beistand 2 und 3; BGH, Beschl. vom 7. Mai 2003 - 2 StR 88/03). - BGH, 24.09.2003 - 2 StR 322/03
Fortwirkende Beistandsbestellung (Nebenklage; Wechsel in der Person des Beistands …
Die Beistandsbestellung durch das erstinstanzliche Gericht wirkt bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz (…BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Beistand 2 und 3; Senatsbeschluß vom 7. Mai 2003 - 2 StR 88/03 -). - BGH, 24.09.2003 - 2 StR 322/03 Die Beistandsbestellung durch das erstinstanzliche Gericht wirkt bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz (…BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Beistand 2 und 3; Senatsbeschluß vom 7. Mai 2003 - 2 StR 88/03 -).
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