Rechtsprechung
| BGH, 11.06.1975 - 2 StR 88/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Urkundenfälschung - Gebrauch gefälschter Pässe - Verbot der Doppelbestrafung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70
Rücklieferung
Auszug aus BGH, 11.06.1975 - 2 StR 88/75
Für die neue Hauptverhandlung wird vorsorglich darauf hingewiesen, daß Art. 27 des deutsch-italienischen Auslieferungsvertrages vom 12. Juni 1942 (RGBl 1943 II S. 73) eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Zuführung eines in Italien inhaftierten Zeugen in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland darstellt (vgl. BVerfGE 29, 183, 195 f). - BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64
Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung
Auszug aus BGH, 11.06.1975 - 2 StR 88/75
Der für die Annahme einer fortgesetzten Handlung erforderliche Gesamtvorsatz kann noch vor Beendigung des ersten Teilstücks der Handlungsreihe gefaßt werden (BGHSt 19, 323 f). - BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 11.06.1975 - 2 StR 88/75
Diese Begehungsform umfaßt jede eigensüchtige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290 f).
- BGH, 17.01.2003 - 2 StR 443/02
Letztes Wort des Angeklagten (Erwiderung des Verteidigers eines Mitangeklagten; …
Das gilt zwar nach der Natur der Sache nicht im Verhältnis zu den Mitangeklagten, wobei aber bedeutsame Ausführungen eines Mitangeklagten in dessen letzten Wort unter Umständen eine prozessuale Pflicht des Gerichts zur Wiedereröffnung der Verhandlung herbeiführen können (vgl. hierzu u.a. Senatsurteil vom 11. Juni 1975 - 2 StR 88/75). - BGH, 03.03.2026 - 6 StR 586/25
Änderung des Schuldspruchs des Angeklagten; Fehlerhafte unterbliebene Aufnahme …
In Betracht kommt sie mit der Stoßrichtung, das Tatgericht habe es vor dem Hintergrund bedeutsamer Ausführungen eines Mitangeklagten in dessen letzten Wort pflichtwidrig unterlassen (§ 244 Abs. 2 StPO), wieder in die Beweisaufnahme einzutreten (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 11. Juni 1975 - 2 StR 88/75; Beschluss vom 17. Januar 2003 - 2 StR 443/02, BGHSt 48, 181, 182), wenn diese Ausführungen ausnahmsweise neue, zur Beweisaufnahme im "materiellen Sinn" gehörende Tatsachenangaben enthalten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 185/14, NStZ 2015, 105;… LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 3). - BGH, 20.12.1978 - 2 StR 191/78
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen falscher …
Zutreffend ist von der Strafkammer schon in dem bloßen Verhandeln des Angeklagten mit der Zeugin St. über den Verkauf von etwa 29 g Heroin ein Handeltreiben gesehen worden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1975 - 2 StR 88/75 -). - BGH, 22.01.1981 - 1 StR 728/80
Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Der Tatbestand ist nicht erst mit dem Abschluß eines schuldrechtlichen Vertrages erfüllt; es genügen bereits Verhandlungen, die nach Absicht des Täters zum Vertragsschluß führen sollen (BGH, Urteil vom 11. Juni 1975 - 2 StR 88/75). - BGH, 26.01.1978 - 3 StR 537/77
Bestehen eines eigenen Unrechtsgehalts des Besitzes von Betäubungsmitteln …
Deshalb ist nicht erst der Abschluß des schuldrechtlichen Vertrages vollendetes Handeltreiben, sondern bereits das Verhandeln, das nach der Absicht des Täters - mit dem Ziel der späteren Weiterveräußerung - zum Vertragsschluß führen soll (BGH, Urteil vom 11. Juni 1975 - 2 StR 88/75 -).
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