Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.09.1960

Rechtsprechung
   BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,73
BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60 (https://dejure.org/1960,73)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1960 - 2 StR 91/60 (https://dejure.org/1960,73)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1960 - 2 StR 91/60 (https://dejure.org/1960,73)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,73) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - Erkennung einer Bestechungsabsicht des Gebers nach Erhalt des Vorteils - Amtspflichtverletzung durch Erhalt von Vorteilen - Vergabe von öffentlichen Aufträgen - Pflichtwidrige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 88
  • NJW 1960, 2154
  • MDR 1961, 74
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (85)Zitiert selbst (19)

  • RG, 05.10.1906 - V 483/06

    1. Ist bei der passiven Bestechung Mittäterschaft des Beamten und eines …

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Der innere Vorbehalt des Beamten, die angebotene oder angesonnene Pflichtverletzung nicht zu begehen, schließt den Tatbestand der schweren Bestechlichkeit nicht aus (im Anschluß an RGSt 39, 193).

    Der innere Vorbehalt des Beamten, die angebotene oder angesonnene Pflichtverletzung nicht zu begehen, schließt den Tatbestand der schweren Bestechlichkeit nicht aus (im Anschluß an RGSt 39, 193).

    Die erste ausdrückliche Stellungnahme des Reichsgerichts zu dieser Auslegungsfrage findet sich in der Entscheidung RGSt 39, 193.

    Es ist auch nicht so, daß die Entscheidung RGSt 39, 193 vereinzelt geblieben wäre.

    Das Reichsgericht hat vielmehr an seiner Auffassung in der Folgezeit stets festgehalten und sie in einer Reihe von Entscheidungen bekräftigt, so in den folgenden Veröffentlichungen: Recht 1913 Nr. 2659, LZ XX Jahrgang 1926 S. 752; GA (Deutsches Strafrecht) 1934, 346; DJ 1938, 947/8; DR 1939, 994; HRR 1940 Nr. 195; wohl auch RGSt 56, 401, 403. Deshalb entbehrt die Behauptung, daß die Rechtsprechung vor 1940 - abgesehen von RGSt 39, 193 - dem inneren Vorbehalt des Beamten stets eine den Tatbestand ausschließende Wirkung zugeschrieben habe, der Grundlage.

    Aus bestimmten Formulierungen anderer Entscheidungen, wie z.B. RGSt 42, 382; 56, 366; 58, 263, 266, kann kein Gegensatz zu RGSt 39, 193 gefolgert werden, weil in ihnen die Frage des inneren Vorbehalts nicht auftaucht.

    Das Reichsgericht sagt hier zwar zunächst, daß der Beamte die Zuwendung mit dem Willen, ihr Einfluß auf seine Willensbildung einzuräumen, angenommen haben müsse; es sieht aber dann bei der weiteren Prüfung davon ab und hält es unter ausdrücklicher Berufung auf RGSt 39, 193 für unbeachtlich, ob der Beamte den Willen hatte, die ihm angesonnene pflichtwidrige Handlung auch zu begehen.

    Daß allein die Unbeachtlichkeit des inneren Vorbehalts den Zwecke des Gesetzes gerecht werden kann, hat das Reichsgericht ebenfalls in seiner Entscheidung RGSt 39, 193 mit Nachdruck betont: Die Makellosigkeit des Amtes nach außen soll gesichert werden; mit der Ehrenhaftigkeit und vor allen Unbestechlichkeit der Beamten soll die Grundlage für das Vertrauen der Bevölkerung erhalten werden, dessen die Staatsverwaltung für eine gedeihliche Wirksamkeit bedarf.

    Diese Ansicht hat das Reichsgericht bereits in RGSt 31, 389 vertreten und sie in den Entscheidungen RGSt 39, 193, 198; 70, 166, 172 aufrecht erhalten.

  • RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40

    1. Zum Begriffe des Beamten i. S. des § 359 StGB. 2. Der Tatbestand der schweren …

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Diese Angriffe beruhen auf der Kritik, die Eberhard Sch. in seiner Monographie "Die Bestechungstatbestände in der höchstrichterlichen Rechtsprechung von 1879-1959" und in der Abhandlung NJW 1960, 802 gegen die späteren Entscheidungen des Reichsgerichts in RGSt 74, 251 und 77, 75 entwickelt hat.

    Es trifft zu, daß die angeführten Sätze 2 und 3 aus RGSt 74, 251 und 77, 75 in den vorangegangenen Entscheidungen des Reichsgerichts nicht enthalten waren.

    Wie schön erwähnt, sagt nun allerdings das Urteil, der Angeklagte habe bereits durch das Fordern und Annehmen der Vorteile pflichtwidrig gehandelt; dazu werden die Sätze 2 und 3 aus der obigen Zusammenstellung nach RGSt 74, 251 angeführt, und noch bemerkt, es ei konkret festgestellt, daß der Angeklagte sich wegen der Vorteile seiner sachlichen Unbefangenheit begeben habe.

  • RG, 16.12.1898 - 3940/98

    1. Begriff a. des geforderten, b. des für eine Amtspflichtverletzung geforderten …

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Um eine sichere Unterscheidung zwischen den Tatbeständen der einfachen und schweren Bestechlichkeit zu gewährleisten, muß im Einzelfall genau festgestellt werden, weiche Vorstellung über die angebotene oder begehrte Amtshandlung bestand, ob diese nämlich ihrer Art nach die Verletzung einer Dienstpflicht enthielt oder an sich nicht pflichtwidrig war (RGSt 11, 219; 19, 19; 31, 389; 64, 328, 336; BGH 3 StR 608/51 Urteil vom 25. Juni 1953).

    Diese Ansicht hat das Reichsgericht bereits in RGSt 31, 389 vertreten und sie in den Entscheidungen RGSt 39, 193, 198; 70, 166, 172 aufrecht erhalten.

  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis …

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Diese Angriffe beruhen auf der Kritik, die Eberhard Sch. in seiner Monographie "Die Bestechungstatbestände in der höchstrichterlichen Rechtsprechung von 1879-1959" und in der Abhandlung NJW 1960, 802 gegen die späteren Entscheidungen des Reichsgerichts in RGSt 74, 251 und 77, 75 entwickelt hat.

    Es trifft zu, daß die angeführten Sätze 2 und 3 aus RGSt 74, 251 und 77, 75 in den vorangegangenen Entscheidungen des Reichsgerichts nicht enthalten waren.

  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Sie ist vom Bundesgerichtshof in BGHSt 10, 237 übernommen worden.
  • BGH, 06.11.1959 - 2 StR 408/59
    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Nach § 335 StGB verfällt dem Staat schlechthin das in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Beamten gebrachte Bestechungsmittel, gleichgültig welcher wirtschaftliche Wert ihm im Ergebnis zugeflossen ist (RGSt 51, 87; BGHSt 13, 328).
  • RG, 08.07.1924 - IV 661/24

    1. Zerfallen die Wahlperioden des sächsischen Landtags ebenso wie die des …

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Dann liegt aber überhaupt keine Annahme eines Vorteils vor (vgl. RGSt 58, 263, 266).
  • RG, 29.04.1880 - 1054/80

    Findet §. 333 St.G.B.'s auf die Hingabe von Geld zur Beeinflussung des einem …

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Die Entscheidungen RGSt 1, 404; 4, 101; 25, 400; 26, 194 betreffen nicht die Frage des inneren Vorbehalts, sondern behandeln die aktive Bestechung und stellen nur klar, daß bei Ermessensentscheidungen die Pflichtwidrigkeit nicht in dem Ergebnis, sondern in den unsachlichen Erwägungen liegt.
  • RG, 15.12.1930 - III 680/30

    1. Erfordert der Tatbestand der Bestechung Einverständnis zwischen dem …

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Dasselbe gilt von der Entscheidung RGSt 65, 52, die mißverständlich von einer vertragsmäßigen Willensübereinstimmung der Beteiligten spricht; denn auf den Gegensatz zwischen Willen und Erklärung kam es hier nicht an.
  • RG, 25.06.1909 - V 209/90

    1. Inwieweit ist eine Teilnahme an den Verbrechen und Vergehen der …

    Auszug aus BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
    Aus bestimmten Formulierungen anderer Entscheidungen, wie z.B. RGSt 42, 382; 56, 366; 58, 263, 266, kann kein Gegensatz zu RGSt 39, 193 gefolgert werden, weil in ihnen die Frage des inneren Vorbehalts nicht auftaucht.
  • RG, 04.06.1917 - I 147/17

    Zur Auslegung des § 335 StGB.

  • RG, 22.09.1922 - 528/21

    Zum Begriff der in das Amt einschlagenden, an sich nicht pflichtwidrigen, …

  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51

    Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens trotz vollständig durchgeführter …

  • BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53

    Rechtsmittel

  • RG, 07.04.1927 - III 183/27

    Bedeutung und Grenzen der Berichterstattung nach § 324 Abs. 1 StPO. Ist sie ein …

  • RG, 06.10.1930 - II 910/29

    1. Zum Begriff der öffentlichen Bücher und sonstigen öffentlichen Urkunden, …

  • RG, 25.02.1889 - 224/80

    1. Kann eine freiwillig und mit Kenntnis des Mangels jeder Verpflichtung gewährte …

  • RG, 05.01.1923 - IV 559/22

    1. Zum Begriff des "Teilnehmers" im Sinne des § 56 Nr. 3 StPO. 2. Wird die …

  • RG, 07.11.1884 - 2578/84

    1. Begriff der "bestimmten" nicht pflichtwidrigen Amtshandlung im Sinne des §. …

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Das Vertrauen der Allgemeinheit in die "Nicht-Käuflichkeit" von dienstlichen Handlungen und in die Sachlichkeit der Entscheidungen der Amtsträger, kurz: in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. zur Beschreibung des Rechtsguts BGHSt 15, 88, 96 f.; 30, 46, 48;… vgl. weiter Jescheck in LK aaO vor § 331 Rdn. 17;…Tröndle/Fischer aaO § 331 Rdn. 3 m.w.Nachw.) ist gerade im Bereich der von Amtsträgern ausgeübten medizinischen Forschung und wahrgenommenen klinischen Versorgung in besonderer Weise schutzbedürftig, weil sich - wie der vorliegende Fall verdeutlicht - hier die Verantwortung für Auswahl und Beschaffung medizintechnischer Produkte und von Medikamenten einerseits sowie die Verantwortung für die Einwerbung von Forschungsmitteln Dritter andererseits personell oft nicht trennen lassen wird (sog. Trennungsprinzip).
  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung, …

    Unter dem Anbieten eines Vorteils im Sinne des § 333 Abs. 1 StGB ist eine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung zu verstehen, die auf den Abschluss einer Unrechtsvereinbarung gerichtet ist und zur Kenntnis des Amtsträgers gelangen muss (…Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3;… Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; NJW 1960, 2154, 2155; NJW 2001, 2560, 2561;… BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris - jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

    Der Vorsatz des Erklärenden muss aber darauf gerichtet sein, dass der Amtsträger die Erklärung in diesem Sinne versteht (…MüKo/Korte, StGB, 3. Auflage 2019, § 333 Rn. 11; BGH NJW 1960, 2154, 2155 zur korrespondierenden Tathandlung des Forderns).

    Das betreffende Angebot muss dem Amtsträger aber zumindest zur Kenntnis gelangen (…vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3 Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; BGH NJW 1960, 2154, 2155; BGH NJW 2001, 2560, 2561;… BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris; jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

    Das betreffende Angebot muss dem Amtsträger aber zumindest zur Kenntnis gelangen (…vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Auflage 2018, § 333 Rn. 3 Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Auflage 2019, § 333 Rn. 4; siehe auch BGH NJW 1957, 1078, 1079; BGH NJW 1960, 2154, 2155; BGH NJW 2001, 2560, 2561;… BGH, Urteil v. 11.05.2006, Az.: 3 StR 389/05 Rn. 12, zit. nach juris; jeweils zur Tathandlung des Forderns durch den Vorteilsnehmer, die das korrespondierende Gegenstück zum Anbieten auf der Seite des Vorteilsgebers darstellt).

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

    Bei Ermessungsentscheidungen handelt der Amtsträger pflichtwidrig, wenn er sachwidrig entscheidet, aber auch dann, wenn er sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten, sondern sich durch den Vorteil beeinflussen läßt, diesen also mit in die Waagschale legt (vgl. nur BGHSt 15, 88, 92; 15, 239, 242, 247).

    Ihrzufolge handelt der Amtsträger nicht nur dann pflichtwidrig, wenn er sachwidrig entscheidet, sondern auch, wenn er sich tatsächlich durch den Vorteil beeinflussen läßt, ihn also gleichsam mit in die Waagschale legt und mit berücksichtigt, mag die Entscheidung auch sachlich zu rechtfertigen sein (vgl. BGHSt 15, 88, 92; 15, 239, 242, 247;… Jescheck in LK aaO § 332 Rdn. 7).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 19.09.1960 - 2 StR 91/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,5978
BGH, 19.09.1960 - 2 StR 91/60 (https://dejure.org/1960,5978)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1960 - 2 StR 91/60 (https://dejure.org/1960,5978)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1960 - 2 StR 91/60 (https://dejure.org/1960,5978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,5978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht