Rechtsprechung
| BGH, 18.03.1981 - 2 StR 95/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,3737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme eines Strafmilderungsgrundes bei Handeltreiben mit Heroin zur Beseitigung einer wirtschaftlichen Notlage oder Veranlassung zur Tat durch Drogenabhängigkeit - Begründung eines strafschärfenden Gesichtspunkts auf Grund des Fehlens solcher Umstände - Verbot der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betäubungsmittelstrafrecht: Fehlerhafte Strafbemessung, Doppelverwertungsverbot
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.1980 - 2 StR 540/80
Besondere Gefährlichkeit des Handels mit Heroin als Strafschärfungsgrund - …
Auszug aus BGH, 18.03.1981 - 2 StR 95/81
Das bloße Fehlen solcher Umstände ist aber nicht umgekehrt schon ein strafschärfender Gesichtspunkt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 540/80 - m.w.N.).
- BGH, 09.06.1982 - 2 StR 34/82 Diese Erwägungen lassen befürchten, daß der Tatrichter gegen den Grundsatz, daß das bloße Fehlen von Strafmilderungsgründen nicht als Strafschärfungsgrund gewertet werden darf, verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 1981 - 4 StR 47/81, vom 18. März 1981 - 2 StR 95/81, vom 20. März 1981 - 4 StR 103/81, vom 9. Juni 1981 - 4 StR 305/81 und vom 30. April 1981 - 4 StR 182/81 - für das Merkmal des Handeltreibens ohne eigene Sucht, sowie Beschlüsse vom 30. April 1981 - 4 StR 213/81, vom 9. Juni 1981 - 4 StR 305/81 - und Urteil vom 19. August 1981 - 2 StR 333/81 - für das Handeln ohne besondere Notsituation).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.