Rechtsprechung
| LG Krefeld, 27.12.2018 - 2 T 27/18 und 2 T 28/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer
Kostentragung des Rechtsstreits bzgl. Nachweises der Erfüllung der Pflicht der Mieter zur Rückgabe der Schlüssel an den Vermieter (hier: Einwurf des Briefes in den Briefkasten)
- mietrechtsiegen.de
Rückgabe Mietwohnung - unangekündigte Schlüsselübersendung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 546 Abs. 1
Rückgabe der Mietsache durch unangekündigte Schlüsselübersendung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragung des Rechtsstreits bzgl. Nachweises der Erfüllung der Pflicht der Mieter zur Rückgabe der Schlüssel an den Vermieter (hier: Einwurf des Briefes in den Briefkasten)
- Wolters Kluwer
Kostentragung des Rechtsstreits bzgl. Nachweises der Erfüllung der Pflicht der Mieter zur Rückgabe der Schlüssel an den Vermieter (hier: Einwurf des Briefes in den Briefkasten)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unangekündigte Schlüsselübersendung: Wann ist die Mietsache zurückgegeben?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unangekündigte Rückgabe der Wohnungsschlüssel durch den Mieter
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zur Rückgabe der Mietsache durch unangekündigte Schlüsselrückgabe
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Schlüsselrückgabe bei Auszug des Mieters
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rückgabe der Mietsache durch aufgedrängte Schlüsselübergabe nur bei Kenntnis des Vermieters
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Kenntnis des Vermieters vom Schlüsselzugang liegt auch bei unangekündigter Schlüsselübersendung Wohnungsrückgabe vor - Mieter muss Kenntnis des Vermieters nachweisen
Besprechungen u.ä. (2)
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Nachweis der Kenntnis des Vermieters von unangekündigter Rückgabe der Wohnungsschlüssel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unangekündigte Schlüsselübersendung: Wann ist die Mietsache zurückgegeben? (IMR 2019, 232)
Papierfundstellen
- MDR 2019, 603
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16
Herausgabeanspruch des Besitzers: Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach …
Auszug aus LG Krefeld, 27.12.2018 - 2 T 27/18
Rn. 5 Selbst wenn man aber diese Anforderungen an den Besitzwillen des Vermieters im Fall der aufgedrängten Schlüsselübergabe genügen lässt und nicht strengere Maßstäbe anlegt (so möglicherweise BGH, Urteil vom 17.03.2017 - V ZR 70/16 und BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 8/11), so hätten die Beklagten ihrer Rückgabepflicht gemäß § 546 BGB dennoch nicht genügt. - BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 8/11
Wohnraummiete: Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen …
Auszug aus LG Krefeld, 27.12.2018 - 2 T 27/18
Rn. 5 Selbst wenn man aber diese Anforderungen an den Besitzwillen des Vermieters im Fall der aufgedrängten Schlüsselübergabe genügen lässt und nicht strengere Maßstäbe anlegt (so möglicherweise BGH, Urteil vom 17.03.2017 - V ZR 70/16 und BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 8/11), so hätten die Beklagten ihrer Rückgabepflicht gemäß § 546 BGB dennoch nicht genügt. - OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - 10 U 46/06
Verjährungsbeginn von Ersatzansprüchen des Vermieters
Auszug aus LG Krefeld, 27.12.2018 - 2 T 27/18
Zwar ist mit einer kommentarlosen Übersendung der Wohnungsschlüssel eine konkludente Besitzaufgabe des Mieters verbunden, wenn sich aus den Umständen gegenteilige Anhaltspunkte nicht ergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2006 - 10 U 46/06).
- LG Koblenz, 28.01.2019 - 2 T 40/19
Zwangsversteigerung
Die Kammer hält an der Rechtsauffassung gem. ihres Beschlusses vom 19.01.2018 (Az.: 2 T 28/18) fest, in welchem sie sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die hiesige Rechtsfrage in drei Entscheidungen entscheiden hat (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012, VII ZB 57/11, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012, VII ZB 71/09, zitiert nach juris BGH, Beschluss vom 23. Mai 2013, VII ZB 31/11, zitiert nach juris) angeschlossen hat.
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