Rechtsprechung
| LG Arnsberg, 22.10.2003 - 2 T 36/03 |
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Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 22.10.2003 - 2 T 36/03
- OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03
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Übersicht LG Arnsberg
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Rechtsprechung
| LG Koblenz, 05.02.2003 - 2 T 36/03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02
Vermögen des Betroffenen bei Verbindlichkeiten gegenüber Sozialhilfeträger
Auszug aus LG Koblenz, 05.02.2003 - 2 T 36/03
Diese sind nämlich bisher nicht durch Leistungsbescheid oder über Leitungsanzeige konkretisiert worden und der Sozialhilfeträger hat seine Leistungen ohne Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse des Betroffenen erbracht (BayObLG, BtPrax 2002, 262 ).
- LG Koblenz, 01.03.2006 - 2 T 164/06
Betreuervergütung aus der Staatskasse: Mittellosigkeit des Betreuten bei …
Besitzt die betreute Person (ererbtes) Vermögen, das die Schongrenze übersteigt, ist diese auch dann nicht mittellos, wenn diesem Vermögen Verbindlichkeiten gegenüber dem Sozialhilfeträger gegenüberstehen, die bisher nicht durch Leistungsbescheid oder Überleitungsanzeige konkretisiert worden sind und der Sozialhilfeträger seine Leistungen ohne Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse des Betroffenen erbracht hat (im Anschluss an BayObLG München vom 31. Juli 2002 - 3Z BR 115 mit 118/02 - = BtPrax 02, 262; LG Koblenz, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 T 36/03 -) .Er ist daher nicht als vermögensmindernd anzusehen (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 262; Beschluss der Kammer vom 5. Februar 2003, 2 T 36/03).
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