Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 11.06.1991 - 2 T 385/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.07.1994 - VIII ARZ 2/94
Eigenbedarf des Erwerbers von Mit- bzw. Sondereigentum
d) Die zuletzt genannte Auffassung, der sich auch das Bayerische Oberste Landesgericht anschließen möchte, hat in der Rechtsprechung Zustimmung gefunden (OLG Karlsruhe WuM 1990, 330 [OLG Karlsruhe 22.05.1990 - 9 REMiet 1/90]; LG München WuM 1991, 591; AG Stuttgart Bad-Cannstatt WuM 1990, 353; für mindestens entsprechende Anwendung LG Stuttgart WuM 1991, 555 [LG Stuttgart 11.06.1991 - 2 T 385/91]; mit anderer Begründung AG Frankfurt WuM 1981, 233).cc) Es läßt sich in Fällen des § 3 WEG auch nicht damit begründen, daß vor der Umwandlung nicht nur der einzelne Mieter, sondern sämtliche anderen Mitmieter als potentielle Adressaten einer Eigenbedarfskündigung zur Verfügung gestanden haben würden (so LG Stuttgart WuM 1991, 555 [LG Stuttgart 11.06.1991 - 2 T 385/91];… Köhler aaO. § 119 Rdnr. 2).
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