Rechtsprechung
| LG Koblenz, 21.09.2009 - 2 T 570/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückkaufwert einer Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kapitallebensversicherung muss für Betreuungskosten verwendet werden
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Schonvermögen, Lebensversicherung
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 26.05.2009 - 2 Sch XVII 461
- LG Koblenz, 21.09.2009 - 2 T 570/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 329
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 11.05.2005 - 2 WF 51/05
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bestimmung des Schonvermögens; Zumutbarkeit …
Auszug aus LG Koblenz, 21.09.2009 - 2 T 570/09
Die Erforderlichkeit kann nur bejaht werden, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass die Alterssicherung dereinst unzureichend und das in die Versicherungen eingebrachte Vermögen daher zur Altersversorgung unverzichtbar sein wird (OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1917 f. ; OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 135 f. ; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 496 ; Beschluss der Kammer vom 31. Oktober 2008 - Az.: 2 T 607/08 -). - LG Koblenz, 21.09.2005 - 2 T 456/05
Anforderungen an die Mittellosigkeit; Rückkaufswert einer Lebensversicherung
Auszug aus LG Koblenz, 21.09.2009 - 2 T 570/09
Zu diesem Vermögen gehört auch, wie die Kammer bereits mehrfach entschieden hat ( Beschluss vom 21. September 2005 - Az.: 2 T 456/05 , veröffentlicht in: FamRZ 2006, 292 ; Beschluss vom 7. Dezember 2007 - Az.: 2 T 713/07, Beschluss vom 24. März 2009, Az.: 2 T 58/09), der Rückkaufswert einer von dem Betroffenen abgeschlossenen Lebensversicherung. - LG Koblenz, 24.03.2009 - 2 T 58/09
Auszug aus LG Koblenz, 21.09.2009 - 2 T 570/09
Zu diesem Vermögen gehört auch, wie die Kammer bereits mehrfach entschieden hat ( Beschluss vom 21. September 2005 - Az.: 2 T 456/05 , veröffentlicht in: FamRZ 2006, 292 ; Beschluss vom 7. Dezember 2007 - Az.: 2 T 713/07, Beschluss vom 24. März 2009, Az.: 2 T 58/09), der Rückkaufswert einer von dem Betroffenen abgeschlossenen Lebensversicherung.
- LG Detmold, 08.02.2011 - 3 T 161/10
Annahme einzusetzenden Vermögens bei einer der Altersversorgung dienenden …
Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09). - LG Detmold, 26.01.2011 - 3 T 161/10
Vergütungsregress gegen den Betroffenen; Kapitallebensversicherung als …
Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09).
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