Rechtsprechung
| LG Koblenz, 24.03.2009 - 2 T 58/09 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 23.12.2008 - 2 XVII S 103
- LG Koblenz, 24.03.2009 - 2 T 58/09
Papierfundstellen
- MDR 2009, 1048
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 11.05.2005 - 2 WF 51/05
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bestimmung des Schonvermögens; Zumutbarkeit …
Auszug aus LG Koblenz, 24.03.2009 - 2 T 58/09
Die Erforderlichkeit kann nur bejaht werden, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass die Alterssicherung der einst unzureichend und das in die Versicherungen eingebrachte Vermögen daher zur Altersversorgung unverzichtbar sein wird (OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1917 f; OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 135 f; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 496; Beschluss der Kammer vom 31. Oktober 2008-Az.: 2 T 607/08 -). - OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 5 WF 141/05
Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit des Einsatzes einer Kapital-Lebensversicherung
Auszug aus LG Koblenz, 24.03.2009 - 2 T 58/09
Die Erforderlichkeit kann nur bejaht werden, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass die Alterssicherung der einst unzureichend und das in die Versicherungen eingebrachte Vermögen daher zur Altersversorgung unverzichtbar sein wird (OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1917 f; OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 135 f; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 496; Beschluss der Kammer vom 31. Oktober 2008-Az.: 2 T 607/08 -). - OLG Naumburg, 21.04.2005 - 14 WF 41/05
Kein Zwang zur Auflösung einer Lebensversicherung zur Bestreitung von …
Auszug aus LG Koblenz, 24.03.2009 - 2 T 58/09
Die Erforderlichkeit kann nur bejaht werden, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass die Alterssicherung der einst unzureichend und das in die Versicherungen eingebrachte Vermögen daher zur Altersversorgung unverzichtbar sein wird (OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1917 f; OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 135 f; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 496; Beschluss der Kammer vom 31. Oktober 2008-Az.: 2 T 607/08 -). - LG Koblenz, 21.09.2005 - 2 T 456/05
Anforderungen an die Mittellosigkeit; Rückkaufswert einer Lebensversicherung
Auszug aus LG Koblenz, 24.03.2009 - 2 T 58/09
Zu diesem Vermögen gehört auch, wie die Kammer bereits mehrfach entschieden hat (Beschluss vom 21. September 2005 - Az.: 2 T 456/05, veröffentlicht in : FamRZ 2006; 292; Beschluss vom 7. Dezember 2007 - Az.: 2 T 713/07); der Rückkaufswert einer von dem Betroffenen abgeschlossenen Lebensversicherung.
- LG Koblenz, 21.09.2009 - 2 T 570/09
Rückkaufwert einer Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen nach dem …
Zu diesem Vermögen gehört auch, wie die Kammer bereits mehrfach entschieden hat ( Beschluss vom 21. September 2005 - Az.: 2 T 456/05 , veröffentlicht in: FamRZ 2006, 292 ; Beschluss vom 7. Dezember 2007 - Az.: 2 T 713/07, Beschluss vom 24. März 2009, Az.: 2 T 58/09), der Rückkaufswert einer von dem Betroffenen abgeschlossenen Lebensversicherung.
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