Rechtsprechung
| LG Potsdam, 04.09.2013 - 2 T 58/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- zvi-online.de
InsO § 13 Abs. 1 Satz 3, 7
Zu den Anforderungen an ein Gläubigerverzeichnis im Rahmen eines Eigenantrags
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurückweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Fehlen eines ordnungsgemäßen Verzeichnisses der Gläubiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 17.06.2013 - 35 IN 398/13
- AG Potsdam, 23.07.2013 - 35 IN 398/13
- LG Potsdam, 04.09.2013 - 2 T 58/13
Wird zitiert von ... (3)
- AG Hannover, 13.11.2018 - 908 IK 784/18
Betreuung; Unterschrift
Diese Erklärung ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Insolvenzantrag (So zutreffend LG Potsdam, Beschl. v. 04.09.2013, 2 T 58/13, ZInsO 2013, 2501; AG Mönchengladbach Beschl. v. 4.10.2012 - 45 IN 90/12, ZIP 2013, 536;AG Essen, Beschl. v. 02.01.2015 - 163 IN 199/14, ZInsO 2015, 418;… Wegener, in: Uhlenbruck/Wegener, InsO, 14. Aufl. 2015, § 13 Rz. 134;… Schmerbach, in: FK-InsO, 9. Aufl. 2018, § 13 Rz. 45;… Schmahl/Vuia, in: MüKo-InsO, 3. Aufl. 2013, § 13 Rz. 110; Blankenburg ZInsO 2013, 2196, 2198; aA Müller/Rautmann ZInsO 2012, 918, 919; Römmermann/Praß GmbHR 2012, 421;… Gundlach, in: Schmidt, InsO, 19. Aufl. 2016, § 13 Rz 19). - LG Düsseldorf, 27.04.2018 - 25 T 46/18
Eröffnungsantrag als Eigenantrag des Schuldners
Das Fehlen des Verzeichnisses nach § 13 Abs. 1 Satz 3 oder das Fehlen der Richtigkeitserklärung nach § 13 Abs. 1 Satz 7 InsO führt stets zur Unzulässigkeit des Antrags (…vgl. nur Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung / Schmahl / Vuia, 3. Aufl., § 13 Rn. 110;… Uhlenbruck / Wegener, Kommentar zur Insolvenzordnung, a.a.O., Rn. 134; LG Potsdam Beschl. v. 04.09.2013 - 2 T 58/13, BeckRS 2013, 21909). - LG Frankenthal, 17.08.2017 - 1 T 245/17
Insolvenzantrag: Hinweispflichten des Gerichts im Zusammenhang mit dem vom …
Zum Teil werden bei den Gläubigern Angaben zur Rechtsform und ladungsfähigen Anschrift verlangt, wobei indes nicht jede Unvollständigkeit zur Unzulässigkeit des Antrags führen soll (…zum Ganzen Linker in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 6. Auflage 2017, § 13, Rn. 28;… Angabe der Adresse ist nicht erforderlich Haarmeyer in Müko InsO, 3. Auflage 2013, § 22a, Rn. 88; Es sind Angaben zur Rechtform, zu den Vertretungsverhältnisse und die ladungsfähige Anschrift erforderlich, LG Potsdam, Beschl. vom 04.09.2013 - 2 T 58/13, Juris).
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