Rechtsprechung
| VGH Hessen, 30.11.1998 - 2 TG 2652/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 72 Abs 1 S 1 BBergG
Einschreiten der Bergaufsicht wegen formeller Illegalität - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBergG § 72 Abs. 1 S. 1
Bergrecht: Voraussetzungen für eine Untersagungsanordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 20.06.1996 - 4 G 1629/96
- VGH Hessen, 30.11.1998 - 2 TG 2652/96
Papierfundstellen
- NVwZ 1999, 1015 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 TH 1864/94
Bestandsschutz bei illegaler Nutzung - Duldungsverwaltungsakt - Nutzungsverbot - …
Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1998 - 2 TG 2652/96
Rn. 31 Ähnlich wie bei einer in rechtlich zulässiger Weise allein auf die formelle Illegalität gestützten Baueinstellungsverfügung oder einem baurechtlichen Nutzungsverbot (vgl. dazu etwa Hess. VGH, Beschluss vom 10. November 1994 - 4 TH 1864/94 - BauR 1995, S. 679 ff) wird nur ein unerlaubtes Handeln unterbunden, ohne dass es zur Beseitigung oder Vernichtung vorhandener Vermögenswerte kommt.
- VGH Hessen, 10.08.2012 - 2 B 896/12
Untersagung der Nutzung einer Erdwärmesonde
Rn. 8 In gleicher Weise legitimiert nach der Rechtsprechung des Senats zum Bergrecht eine Betriebstätigkeit, die nicht mehr von dem zugelassenen Hauptbetriebsplan gedeckt und damit jedenfalls formell illegal ist, die Untersagung der Fortführung dieser Betriebstätigkeit (Beschluss vom 30. November 1998 - 2 TG 2652/96 -, juris; s. auch Hess. VGH…, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 4 UE 2874/02 -, juris Rn. 34). - VG Köln, 11.04.2024 - 14 L 390/24 Rn. 39 Hessischer VGH, Beschluss vom 30.11.1998 - 2 TG 2652/96 -, juris, Rdnr. 29 ff.; Frenz-Beckmann, BBergG, § 72 Rdnr. 15.
Rn. 41 Hessischer VGH, Beschluss vom 30.11.1998 - 2 TG 2652/96 -, juris, Rdnr. 31.
- VGH Hessen, 02.12.2004 - 4 UE 2874/02
Bergaufsicht; Naturschutzbehörde; Zuständigkeit; Zusammenhang mit bergbaulicher …
November 1998 - 2 TG 2652/96 - (NuR 1999, 342 ff) bereits die formelle Illegalität in der Regel, d.h. wenn nicht besondere (atypische) Umstände entgegenstehen, den Erlass einer Untersagungsanordnung gebietet. - OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 11 S 14.15
Untersagung bergbaulicher Tätigkeit (Braunkohleabbau); Geltendmachung fehlender …
Denn das Verwaltungsgericht führt zutreffend aus, dass § 72 Abs. 1 BBergG lediglich ein Instrument der Bergbehörde zur Verhinderung der Fortsetzung der Tätigkeit eines illegalen, d.h. ohne den nach dem Bundesberggesetz (bzw. einer darauf gestützten Rechtsverordnung) notwendigen behördlichen Akt - Bergbauberechtigung, Betriebsplanzulassung, Genehmigung, allgemeine Zulassung oder Prüfung - geführten Bergbaubetriebs ist (vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 30. November 1998 - 2 TG 2652/96 -, GewArch 1999, 174, zit. nach juris, Rz. 5) und diese Norm der Durchsetzung sicherheitlicher Belange im Bergbaubetrieb dient (…Piens, a.a.O., § 72 Rz. 2, 4, 13 und 18).
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