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| VGH Hessen, 04.08.1983 - 2 TG 40/83 |
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- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Mindestfraktionsstärke im Kreistag
Papierfundstellen
- NVwZ 1984, 54
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Hessen, 22.03.2007 - 8 N 2359/06
Normenkontrollverfahren gegen die Festsetzung der Fraktionsmindeststärke in der …
Andernfalls ergäbe sich ihre Antragsbefugnis daraus, dass ihnen ein bereits bestehender Fraktionsstatus durch die Festsetzung der Fraktionsmindeststärke auf vier Personen dauerhaft entzogen worden wäre, denn die hier in der Geschäftsordnung getroffene Regelung betrifft nach ihrem Wortlaut und ihrem Sinn und Zweck alle, also auch bereits bestehende Fraktionen und ist nicht nur auf die künftige Bildung von Fraktionen beschränkt (vgl. zu einer solchen Geschäftsordnungsbestimmung: Hess. VGH, Beschluss vom 4. August 1983 - 2 TG 40/83 - NVwZ 1984 S. 54).Aus dem Umstand, dass die Änderung des § 2 GO erst mit Beschluss vom 29. Mai 2006, also in einem Zeitpunkt erfolgt ist, in dem über den Fraktionsstatus der Antragsteller Streit entstanden war, lässt sich entgegen der Auffassung der Antragsteller nicht der Verdacht herleiten, dies könnte aus sachfremden, gezielt gegen ihre politische Gruppierung gerichteten Erwägungen und damit unter Verstoß gegen das Missbrauchsverbot erfolgt sein (vgl. zu einer solchen - wenn auch dort nicht entscheidungsrelevanten - Überlegung: Hess. VGH, Beschluss vom 4. August 1983 a. a. O.).
Aus den vom Antragsgegner in seiner Sitzung am 29. Mai 2006 gefassten sonstigen Beschlüssen und aus den eingereichten Redeabschriften zu der hier streitigen Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Festsetzung der Fraktionsmindeststärke auf vier Kreistagsabgeordnete sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sich diese unter Verstoß gegen das Missbrauchsverbot gezielt gegen die politische Gruppierung der Antragsteller mit dem alleinigen oder vorrangigen Ziel gerichtet hätte, deren kommunalpolitische Tätigkeiten zu erschweren und sie als unerwünschte politische Kraft zu behindern (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 4. August 1983 a.a.O.).
- VGH Bayern, 07.08.2020 - 4 CE 20.1442
Sitzverteilung in Gemeinderatsausschüssen
Rn. 23 In der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffene Organisations- oder Verfahrensregelungen sind nach allgemeiner Auffassung willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - VGH n.F. 53, 64/68 = BayVBl 2000, 467 m.w.N.;… B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - BayVBl 2011, 269 Rn. 6; ebenso HessVGH, B.v. 4.8.1983 - 2 TG 40/83 - NVwZ 1984, 54;… OVG SH, U.v. 15.3.2006 - 2 LB 48/05 - juris Rn. 55 ff.; Heusch, NVwZ 2017, 1325/1329). - VGH Bayern, 07.12.2020 - 4 CE 20.2032
Differenzierende Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in Ausschüssen des …
Rn. 28 In der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffene Organisations- oder Verfahrensregelungen sind willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - VGH n.F. 53, 64/68 = BayVBl 2000, 467 m.w.N.;… B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - BayVBl 2011, 269 Rn. 6; ebenso HessVGH, B.v. 4.8.1983 - 2 TG 40/83 - NVwZ 1984, 54;… OVG SH, U.v. 15.3.2006 - 2 LB 48/05 - juris Rn. 55 ff.; Heusch, NVwZ 2017, 1325/1329).
- VG Bayreuth, 27.08.2020 - B 9 E 20.658
Besetzung eines Ausschusses (Art. 33 GO)
Vielmehr sind die in der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffene Organisations- oder Verfahrensregelungen nach allgemeiner Auffassung willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (…BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - juris Rn. 32 m.w.N.;… B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - juris Rn. 6; HessVGH, B.v. 4.8.1983 - 2 TG 40/83 - NVwZ 1984, 54;… OVG SH, U.v. 15.3.2006 - 2 LB 48/05 - juris Rn. 55 ff.). - VGH Bayern, 15.12.2020 - 4 CE 20.2166
Kein Ausschutzsitz für die AFD im Stadtrat durch die Änderung des bisherigen …
Rn. 26 In der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffene Organisations- oder Verfahrensregelungen sind willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - VGH n.F. 53, 64/68 = BayVBl 2000, 467 m.w.N.;… B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - BayVBl 2011, 269 Rn. 6; ebenso HessVGH, B.v. 4.8.1983 - 2 TG 40/83 - NVwZ 1984, 54;… OVG SH, U.v. 15.3.2006 - 2 LB 48/05 - juris Rn. 55 ff.; Heusch, NVwZ 2017, 1325/1329). - VGH Bayern, 21.10.2021 - 4 ZB 21.1776
Zur Wahl des Berechnungsverfahrens bei der Ausschussbesetzung
Rn. 23 In der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffene Organisations- oder Verfahrensregelungen sind willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - VGH n.F. 53, 64/68 = BayVBl 2000, 467 m.w.N.;… B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - BayVBl 2011, 269 Rn. 6; ebenso HessVGH, B.v. 4.8.1983 - 2 TG 40/83 - NVwZ 1984, 54;… OVG SH, U.v. 15.3.2006 - 2 LB 48/05 - juris Rn. 55 ff.; Heusch, NVwZ 2017, 1325/1329). - VG Bayreuth, 15.09.2020 - B 9 E 20.668
Wahl des Berechnungsverfahrens bei der Ausschussbesetzung
Rn. 42 Allerdings sind die in der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffenen Organisations- oder Verfahrensregelungen nach allgemeiner Auffassung willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (…BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - juris Rn. 32 m.w.N.;… B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - juris Rn. 6; HessVGH, B.v. 4.8.1983 - 2 TG 40/83 - NVwZ 1984, 54;… OVG SH, U.v. 15.3.2006 - 2 LB 48/05 - juris Rn. 55 ff.). - VGH Hessen, 28.10.1986 - 2 UE 1919/85
Anfechtung einer Bürgermeisterwahl: Teilnahme von "Ein-Mann-Fraktion" sowie …
Diese Alternative kommt für die beiden Gemeindevertreter nicht in Betracht, da ein Zusammenschließen schon von seinem Wortsinn her voraussetzt, daß mehr als eine Person beteiligt ist (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 4. August 1983 - 2 TG 40/83 - DÖV 1984, S. 30;… Zuleeg in: Püttner, Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, Band 2, 2. Auflage 1982, S. 149). - VG Gießen, 21.09.2007 - 8 E 1888/06
Ausschuss der Gemeindevertretung; Festlegung der Zahl der Mitglieder
Dies beinhaltet zugleich eine Verletzung des Rechts der Klägerin auf Minderheitenschutz (vgl. auch Hess. VGH, B. v. 04.08.1983 - 2 TG 40/83 -, NVwZ 1984, 54 r. Sp.). - VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 9 K 20.647
Besetzung von Ausschüssen eines Gemeinderats, Berücksichtigung gemeinsamer …
Dafür, dass die Wahl dieses Verfahrens hier willkürlich und daher unzulässig wäre, weil sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richtet und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgt, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten (…vgl. BayVGH, U.v. 16.2.2000 - 4 N 98.1341 - juris Rn. 32 m.w.N.;… B.v. 12.10.2010 - 4 ZB 10.1246 - juris Rn. 6; HessVGH, B.v. 4.8.1983 - 2 TG 40/83 - NVwZ 1984, 54;… OVG SH, U.v. 15.3.2006 - 2 LB 48/05 - juris Rn. 55 ff.), liegen keine Anhaltspunkte vor. - VG Bayreuth, 04.02.2021 - B 9 E 20.1401
Berechnungsverfahren für die Besetzung von Ausschüssen des Stadtrates, …
- VGH Hessen, 29.04.1991 - 6 TG 292/91
Zur Änderung der Geschäftsordnung der Landesplanungsversammlung - Entziehung des …
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