Rechtsprechung
| VGH Hessen, 29.08.1986 - 2 TH 1569/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 13 Abs 2 Nr 2 PBefG, § 42 PBefG, § 45 Abs 1 S 2 Nr 3 StVO, § 42 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
Anlieger - Rechtsschutz gegen Linienverkehr mit Bussen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1988, 124
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84
Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der …
Auszug aus VGH Hessen, 29.08.1986 - 2 TH 1569/86
Hier ist ihm ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessensbestimmung eingeräumt, sofern er sich darauf berufen kann, daß ihn die Auswirkungen des Straßenverkehrs in seinen Rechten beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - Az.: 7 C 76.84 - Senatsurteil vom 18. Mai 1982 - Az.: 11 OE 108/78 -Verkehrsmitteilungen 1983, 24).
- VGH Hessen, 19.09.1989 - 2 UE 42/88
Genehmigung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen - keine Klagebefugnis und …
Auch die Versuche des Klägers, die Führung des Linienbusverkehrs über den F-weg durch Inanspruchnahme vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes zu verhindern, hatten keinen Erfolg; seine auf verschiedene rechtliche Gesichtspunkte gestützten Rechtsschutzersuchen wurden durch Senatsbeschlüsse vom 29. August 1986 (2 TG 2446/85 und 2 TH 1569/86) zurückgewiesen.Gegenüber den zuletzt im Beschluß des erkennenden Senats vom 29. August 1986 -- 2 TH 1569/86 -- dargelegten Erwägungen habe der Kläger keine neuen Gesichtspunkte vortragen können.
Rn. 17 b. Gerichtsakten 2 TH 1569/86 und 2 TG 2446/85.
Hierzu hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 29. August 1986 -- 2 TH 1569/86 -- ausgeführt:.
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 9 S 1452/16
Fehlende drittschützende Wirkung des § 13 Abs 2 S 1 PBefG
Wie auch das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20.12.1989 - 7 B 188.89 -, juris) sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 29.08.1986 - 2 TH 1569/86 -, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.11.1997 - 7 L 3228/96 -, juris) festgestellt hat, lässt aber der Wortlaut des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PBefG jeden Hinweis auf einen individuell geschützten Personenkreis vermissen (vgl. demgegenüber § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO).Das Gericht habe in Anlehnung an die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 29.08.1986, a.a.O.) ausgeführt, der Annahme einer drittschützenden Norm stehe entgegen, dass der Gesetzgeber in § 14 PBefG zwar ein Beteiligungsrecht [im Genehmigungsverfahren] eingeräumt habe, dieses im Unterschied zu § 28 PBefG aber explizit nicht privaten Bürgern zustehe.
Rn. 13 aa) Das Verwaltungsgericht hat - unter Bezugnahme auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.08.1986 (a.a.O.) - angenommen, die Rechtsnatur des Personenbeförderungsgesetzes spreche dafür, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PBefG keinen drittschützenden Charakter beizumessen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Fernbushaltestelle an einem …
Rn. 92 So im Ergebnis auch der von der Beklagten angeführte Beschluss des Hess. VGH vom 29. August 1986 - 2 TH 1569/86 -, juris Rn. 6.
- VG Wiesbaden, 20.05.2016 - 6 L 476/16 Da der Antragsgegner den Sofortvollzug des Bescheids vom 11.03.2016 nicht nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO angeordnet hat und kein Fall einer gesetzlichen Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1-3 VwGO vorliegt, genügt die Einlegung eines Rechtsbehelfs, hier also der Klage vom 17.03.2016 (zum faktischen Vollzug s. nur VGH Kassel NVwZ-RR 1988, 124; VGH BW, NVwZ-RR 2010, 463).
Außerdem ist für das Rechtsschutzinteresse erforderlich, dass der eingelegte Rechtsbehelf, von dem aufschiebende Wirkung ausgehen soll, nicht offensichtlich unzulässig ist (VGH Kassel, Beschl. v. 29.08.1986 - 2 TH 1569/86 - juris Rn. 5).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2019 - 1 M 664/18
Prüfungsumfang des Berufungsgerichts bei einem gegen den Grundsatz rechtlichen …
Mit der Verkehrssicherheit ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.S.v. § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO gemeint, das Kriterium des Bauzustandes soll sicherstellen, dass nur solche Straßen für eine Linienverkehrsgenehmigung ausgesucht werden, auf denen Fahrzeuge gefahrlos bewegt werden können (VGH Kassel, Beschl. v. 29.08.1986 - 2 TH 1569/86 -, juris, Rn. 6). - VGH Hessen, 24.04.2001 - 9 TG 844/01
Zur Ermittlungspflicht der Behörde; zur Mitwirkungspflicht des Ausländers
Denn wenn der Antragsteller bei angeordneter sofortiger Vollziehung die Möglichkeit hat, hiergegen nach § 80 Abs. 5 VwGO um vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen, muss dies erst Recht gelten, wenn die Behörde davon ausgeht, dass ihr Bescheid auch ohne Anordnung der sofortigen Vollziehung im Ergebnis sofort vollziehbar ist (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 29. August 1986 - 2 TH 1569/86 -, NVwZ-RR 1988, 124).
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