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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 10.07.2008 - 2 Ta 115/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24951
LAG Nürnberg, 10.07.2008 - 2 Ta 115/08 (https://dejure.org/2008,24951)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10.07.2008 - 2 Ta 115/08 (https://dejure.org/2008,24951)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 2 Ta 115/08 (https://dejure.org/2008,24951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Persönliches Erscheinen der Partei zum Termin

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 51 Abs. 1 ArbGG; 141 Abs. 2, 3; 329 Abs. 3 ZPO
    Ordnungsgeld - Zustellungsadressat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung des Ordnungsgeldbeschlusses an säumige Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustellung des Ordnungsgeldbeschlusses an säumige Partei

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 13.02.2008 - 7 Ta 378/07

    Anordnung persönlichen Erscheinens; GmbH-Geschäftsführer; Ordnungsgeld; …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 10.07.2008 - 2 Ta 115/08
    Diese Auffassung vertritt auch das LAG Köln, Beschluss vom 13.02.2008 - 7 Ta 378/07 - in Leitsatz 2. Dieser Entscheidung lag allerdings der Sachverhalt zugrunde, dass zunächst an die Partei und erst später an den Prozessbevollmächtigten zugestellt wurde, weshalb in Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde nach der späteren Zustellung berechnet wurde.
  • LSG Bayern, 02.02.2010 - L 2 KA 25/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen …

    Dies setzt die Beschwerdefrist nicht in Lauf (LAG Nürnberg Beschluss vom 10.07.2008 2 Ta 115/08).
  • LSG Bayern, 01.02.2010 - L 2 KA 26/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - nachträgliche Verhängung außerhalb …

    Dies setzt die Beschwerdefrist nicht in Lauf (LAG Nürnberg Beschluss vom 10.07.2008 2 Ta 115/08).
  • OLG Hamburg, 29.04.2010 - 13 W 5/10

    Zustellung: Erforderlichkeit der Zustellung eines Ordnungsgeldbeschlusses an den …

    Etwas anderes folgt insbesondere nicht aus § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO, der auf die für einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen geltenden Vorschriften verweist (entgegen OLG Köln…, Beschluss vom 15.11.2006, 22 W 65/06, juris, Rn. 6; LAG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 28.07.2008, 8 Ta 134/08, juris, Rn. 2; LAG Nürnberg, Beschluss vom 10.07.2008, 2 Ta 115/08, juris, Rn. 6; OLG Hamburg OLGR 2003, 50, 51).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - 11 Ta 184/09

    Persönliches Erscheinen einer juristischen Person - Ordnungsgeld gegen Partei - …

    Der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg, Beschluss vom 10.07.2008, 2 Ta 115/08, der Ordnungsgeldbeschluss sei der Partei selbst zuzustellen, war daher nicht zu folgen.
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