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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2007 - 2 Ta 134/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13322
LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2007 - 2 Ta 134/07 (https://dejure.org/2007,13322)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.06.2007 - 2 Ta 134/07 (https://dejure.org/2007,13322)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 2 Ta 134/07 (https://dejure.org/2007,13322)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 124 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4 § 124 Nr. 2
    Vorlage der Änderungserklärung zur Prozesskostenhilfe in der Beschwerdeinstanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Abgabe der im Prüfungsverfahren nach § 120 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) geforderten Erklärung nach Abschluss der Beschwerdeinstanz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2009 - 1 Ta 17/09

    Pflichten des Prozesskostenhilfeempfängers im Nachverfahren - Anforderungen an …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (vgl. LAG RP, Beschl. v. 19.06.2007 - 2 Ta 134/07 und v. 17.01.2008 - 9 Ta 276/07) können im Rahmen des Überprüfungsverfahrens nach § 120 Abs. 4 ZPO fehlende Angaben und Nachweise zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisses im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nachgeholt werden, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO keine Frist für die Abgabe der gebotenen Parteierklärung vorsieht (LAG RP, Beschl v. 22.10.2008 - 6 Ta 180/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 9 Ta 276/07

    Nachholung fehlender Angaben im Überprüfungsverfahren nach § 120 Abs 4 ZPO

    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (etwa Beschl. v. 19.06.2007 - 2 Ta 134/07 -) können im Rahmen des Überprüfungsverfahrens nach § 120 Abs. 4 ZPO fehlende Angaben bis spätestens nach Abschluss der Beschwerdeinstanz nachgeholt werden.
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