Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 2 Ta 142/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Ratenzahlung, Ratenzahlungsanordnung, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Nachprüfungsverfahren, Einkommen, einzusetzendes, Berechnung, Fahrtkosten, Beschäftigung, auswärtige, Familienheimfahrten
- Judicialis
SGB XII § 82; ; SGB XII § 82 Abs. 2; ; ZPO § 115; ; ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 1 b; ; ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 2 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe; Ratenzahlung; Anordnung von Ratenzahlung; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Nachprüfungsverfahren; Einkommen; einzusetzendes; Berechnung; Fahrtkosten; Beschäftigung; auswärtige; Familienheimfahrten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Anordnung von Ratenzahlung i.R. bereits bewilligter Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung von Aufwendungen für eine auswärtige Unterkunft bzw. Anrechnung des geldwerten Vorteils der Gewährung von Unterkunft bei der Berechnung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 14.07.2008 - 2 Ca 465d/07
- LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 2 Ta 142/08
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 01.07.2008 - 9 WF 465/08
Prozesskostenhilfe: Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten, KFZ-Haftpflichtversicherung …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 2 Ta 142/08
Das Gericht ist nicht berechtigt, sich über diesen eindeutigen Gesetzestext hinwegzusetzen (vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2008 - 2 WF 278/07 - zitiert nach JURIS; OLG Koblenz, Beschluss vom 01.07.2008 - 9 WF 465/08 - zitiert nach JURIS). - OLG Bamberg, 21.02.2008 - 2 WF 278/07
Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung beruflicher Fahrtkosten bei der Bewilligung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 2 Ta 142/08
Das Gericht ist nicht berechtigt, sich über diesen eindeutigen Gesetzestext hinwegzusetzen (vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2008 - 2 WF 278/07 - zitiert nach JURIS; OLG Koblenz, Beschluss vom 01.07.2008 - 9 WF 465/08 - zitiert nach JURIS).
- LAG Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 4 Ta 7/09
Antragsbindung im PKH-Verfahren - Berücksichtigung der Fahrtkosten im …
Während die wohl überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum eine Bindung an die Durchführungsverordnung annimmt (so LAG Schleswig-Holstein 26.08.2008 - 2 Ta 142/08 - Juris), jedenfalls aber diese als Leitlinie betrachtet (so z.B. OLG Karlsruhe 29.01.2009 - 2 UF 102/08 - MDR 2009, 524; OLG Brandenburg 06.03.2007 - 10 WF 267/06 - FamRZ 2008, 158;… MüKo-ZPO/Motzer, ZPO, 3. Aufl. § 115 Rn 28;… Schoreit/Groß, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 9. Aufl., § 115 Rn 41), zieht ein anderer Teil der Rechtsprechung und Literatur teils die Regelungen des Einkommensteuerrechts (EUR 0, 30 pro Entfernungskilometer, höchstens jedoch EUR 4.500,00 im Kalenderjahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, so LAG Baden-Württemberg 12.07.2001 - 19 Ta 4/01) oder aber die unterhaltsrechtlichen Leitlinien (nach den Süddeutschen Leitlinien Ziffer 10.2.2 bei bis zu 30 km einfach EUR 0, 30 pro gefahrenem Kilometer, ab 31 km einfach EUR 0, 20, so z.B. OLG Nürnberg 19.05.2008 - 9 WF 491/08 - MDR 2008, 941; OLG Karlsruhe 07.05.2008 - 16 WF 65/08 - FamRZ 2008, 2288;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rn 258).(1) Entgegen einer verbreiteten Auffassung (LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 2 Ta 142/08) sind die Gerichte im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren allerdings nicht zwingend an die Vorgaben der Durchführungsverordnung gebunden.
- OLG Karlsruhe, 29.01.2009 - 2 UF 102/08
Berechnung berufsbedingter Fahrtkosten im Prozesskostenhilfeverfahren
Auch Arbeitsgerichte bzw. Sozialgerichte lehnen die Anwendung unterhaltsrechtlicher Leitlinien ab bzw. kommen erst gar nicht auf die Idee, diese anzuwenden (vgl. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.08.2008; Az. 2 Ta 142/08; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.07.2008, Az. 5 C 08.558, - jeweils veröffentlicht in Juris). - LAG Hamm, 09.01.2018 - 5 Ta 641/17
Anrechnung doppelter Haushaltsführung bei der Prozesskostenhilfe
Rn. 11 aa) Zu den besonderen Belastungen, die gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 5 ZPO zu berücksichtigen sind, gehören auch solche, die auf einer doppelten Haushaltsführung beruhen (so schon LAG Hamm, Beschluss vom 09. Februar 1989, 7 Ta 440/87, juris, OLG Dresden, Beschluss vom 25. Oktober 2010, 24 WF 914/10, juris; dem Grunde nach ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. August 2008, 2 Ta 142/08, juris).
- OLG Celle, 09.07.2009 - 12 WF 132/09
Bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens i.R.d. Prozesskostenhilfe sind …
Nach einer vermittelnden Auffassung sind neben der Pauschale von 5, 20 EUR je Entfernungskilometer die monatlichen Kosten für Kraftfahrzeughaftpflicht und Kraftfahrzeugsteuer zu berücksichtigen ( LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.08.2008, Az.: 2 Ta 142/08; OLG Celle, 10. Senat, NdsRpflege 2009, 104; OLG Koblenz, FamRZ 2009, 531). - LAG Köln, 03.11.2010 - 3 Ta 257/10
Kostenanrechnung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der …
Mit der Rechtsprechung insbesondere des LAG Baden-Württemberg geht die erkennende Kammer davon aus, dass der in der Verordnung genannte Pauschbetrag von 5, 20 /Monat je Entfernungskilometer jedenfalls derzeit noch die Betriebskosten einschließlich Steuer im Sinne einer Mindestsicherung abdeckt (vgl. die eingehende Begründung bei LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.09.2009 - 4 Ta 7/09; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.01.2009 - 2 UF 102/08, NJW-RR 2009, 1233 jeweils mit umfassenden weiteren Nachweisen; im Ergebnis ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.08.2008 - 2 Ta 142/08; OLG Celle, Beschluss vom 14.08.2008 - 10 WF 254/08; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2008 - 2 WF 278/07; OLG Koblenz, Beschluss vom 01.07.2008 - 9 WF 465/08). - LAG Köln, 03.11.2010 - 3 Ta 267/10
Kostenanrechnung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der …
Mit der Rechtsprechung insbesondere des LAG Baden-Württemberg geht die erkennende Kammer davon aus, dass der in der Verordnung genannte Pauschbetrag von 5, 20 /Monat je Entfernungskilometer jedenfalls derzeit noch die Betriebskosten einschließlich Steuer im Sinne einer Mindestsicherung abdeckt (vgl. die eingehende Begründung bei LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.09.2009 - 4 Ta 7/09 - ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.01.2009 - 2 UF 102/08 -, NJW-RR 2009, 1233 jeweils mit umfassenden weiteren Nachweisen; im Ergebnis ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.08.2008 - 2 Ta 142/08 - OLG Celle, Beschluss vom 14.08.2008 - 10 WF 254/08 - OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2008 - 2 WF 278/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 01.07.2008 - 9 WF 465/08 -).
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