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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2010 - 2 Ta 206/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,77898
LAG Schleswig-Holstein, 03.02.2010 - 2 Ta 206/09 (https://dejure.org/2010,77898)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.02.2010 - 2 Ta 206/09 (https://dejure.org/2010,77898)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 2 Ta 206/09 (https://dejure.org/2010,77898)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 17.02.2011 - 6 AZB 3/11

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Mutwilligkeit iSv. § 114 Satz 1 ZPO liegt deshalb regelmäßig vor, wenn eine Partei keine nachvollziehbaren Sachgründe dafür vorbringt, warum sie ihre Ansprüche nicht in einer Klage, sondern im Wege die Kosten der Rechtsverfolgung erhöhender Teilklagen geltend macht (…BGH 6. Dezember 2010 - II ZB 13/09 - aaO), oder nicht plausibel erklärt, aus welchen Gründen sie einen neuen Prozess anstrengt, obwohl sie das gleiche Klageziel kostengünstiger im Wege der Erweiterung einer bereits anhängigen Klage hätte erreichen können (LAG Baden-Württemberg 27. November 2009 - 1 Ta 19/09 - LAG Schleswig-Holstein 3. Februar 2010 - 2 Ta 206/09 - LAG Köln 11. Juli 2008 - 11 Ta 185/08 -).

    Rn. 11 aa) Allerdings wird die Frage, ob ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur kostengünstigen Rechtsverfolgung Mutwilligkeit iSv. § 114 Satz 1 ZPO begründet (vgl. LAG Baden-Württemberg 27. November 2009 - 1 Ta 19/09 - LAG Schleswig-Holstein 3. Februar 2010 - 2 Ta 206/09 - LAG Köln 11. Juli 2008 - 11 Ta 185/08 -) oder dieser Verstoß erst im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 55 Abs. 1 RVG zu berücksichtigen ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 19. Dezember 2007 - 9 Ta 270/07 - MDR 2008, 532; LAG Schleswig-Holstein 16. März 1999 - 4 Ta 147/98 - LAG München 15. Juli 2009 - 10 Ta 386/08 - JurBüro 2010, 26) in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet.

  • LAG Hamburg, 26.05.2016 - 6 Ta 11/16

    Keine Prüfung des Gebots der kostensparenden Rechtsverfolgung im …

    Mutwilligkeit im Sinne dieser Definition liegt vor, wenn eine Partei keine nachvollziehbaren Sachgründe dafür vorbringt, warum sie ihre Ansprüche nicht in einer Klage, sondern im Wege von die Kosten der Rechtsverfolgung erhöhenden Teilklagen geltend macht, oder wenn sie nicht plausibel erklärt, aus welchen Gründen sie einen neuen Prozess anstrengt, obwohl sie das gleiche Klageziel kostengünstiger im Wege der Erweiterung einer bereits anhängigen Klage hätte erreichen können (…vgl. BAG 17.02.2011 - 6 AZB 3/11 - juris Rn. 9;… LAG Nürnberg 22.10.2015 - 2Ta 118/15 - juris Rn. 20;… Hessisches LAG 15.10.2012 - 13 Ta 303/12 - juris Rn. 14; LAG Baden-Württemberg 27.11.2009 - 1 Ta 19/09 - juris Rn 6; LAG Schleswig-Holstein 03.02.2010 - 2 Ta 206/09 - juris Rn 7; LAG Köln 11.07.2008 - 11 Ta 185/08 - juris Rn 9).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 Ta 140/10

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Rechtsverfolgung weiterer Ansprüche durch …

    Durch Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Ta 206/09 - hat auch das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass dem Beschwerdeführer die Gewährung von Prozesskostenhilfe zu versagen ist, da die Rechtsverfolgung durch die Erhebung einer zweiten Klage mutwillig erscheint.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.12.2010 - 2 Ta 172/10

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - PKH für getrennte Verfahren

    Rn. 58 Durch Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Ta 206/09 - hat auch das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass dem Beschwerdeführer die Gewährung von Prozesskostenhilfe zu versagen ist, da die Rechtsverfolgung durch die Erhebung einer zweiten Klage mutwillig erscheint.
  • LAG Hamm, 07.02.2011 - 14 Ta 510/10

    Mutwillige Rechtsverfolgung durch Zahlungsklage bei unterlassener …

    Solche Gründe können etwa darin liegen, dass in dem bereits anhängigen Verfahren mit erheblichem Verzögerungen oder einer Aussetzung gerechnet werden muss (vgl. LAG Baden-Württemberg, 28. September 1988, 1 Ta 61/88, BB 1989, 296; LAG Köln, 11. Juli 2008, 11 Ta 185/08, AE 2009, 146;… 20. August 1987, 9 Ta 158/87, juris: LAG Sachsen-Anhalt, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, 3.Februar 2010, 2 Ta 206/09, juris).
  • OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 12 W 2270/10

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für den Insolvenzverwalter: Mutwilligkeit bei …

    Rn. 35 c) Aus diesen Kostengründen wird regelmäßig die Erhebung einer weiteren Klage dann als mutwillig angesehen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung auch im Wege der Klageerweiterung in einem bereits anhängigen Rechtsstreit geltend gemacht werden kann (LAG Düsseldorf JurBüro 1989, 1442; LAG Köln AE 2009, 146; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2008 - 3 Ta 619/08, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2009 - 1 Ta 19/09, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Ta 206/09, juris;… Musielak/Fischer, ZPO 7. Aufl. § 114 Rn. 42; jeweils m. w. N.; vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2005, 672;… Motzer in: Münch-Komm-ZPO, 3. Aufl. § 114 Rn. 89).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2024 - 10 Ta 713/24

    Mutwilligkeit - Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Geltendmachung von …

    Rn. 10 Mutwilligkeit i. S. v. § 114 Satz 1 ZPO liegt deshalb regelmäßig vor, wenn eine Partei keine nachvollziehbaren Sachgründe dafür vorbringt, warum sie ihre Ansprüche nicht in einer Klage, sondern im Wege die Kosten der Rechtsverfolgung erhöhender Teilklagen geltend macht (…BGH 6. Dezember 2010 - II ZB 13/09 - aaO), oder nicht plausibel erklärt, aus welchen Gründen sie einen neuen Prozess anstrengt, obwohl sie das gleiche Klageziel kostengünstiger im Wege der Erweiterung einer bereits anhängigen Klage hätte erreichen können ( BAG 17.Februar 2011 - 6 AZB 3/11 Rn 9, 10; LAG Baden-Württemberg 27. November 2009 - 1 Ta 19/09 - LAG Schleswig-Holstein 3. Februar 2010 - 2 Ta 206/09 - LAG Köln 11. Juli 2008 - 11 Ta 185/08 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.11.2016 - 1 Ta 116/16

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, …

    Ausnahmsweise ist keine Mutwilligkeit anzunehmen, wenn für die Erhebung einer zweiten Klage nachvollziehbare Gründe bestehen (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Ta 206/09 - JURIS, Rn 7).
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